■ Gegendarstellung: Betr.: Bei Anklageverlesung kam es zum Eklat", taz vom 16.2.88 und "Staatsanwalt bockig", taz vom 18.2.88
Gegendarstellung
In der Ausgabe der taz von Dienstag, den 16.2.1988, wird in dem Artikel auf Seite 21 mit der Überschrift „Bei Anklageverlesung kam es zum Eklat“ und in der Ausgabe vom 18.2.1988 in dem Artikel „Staatsanwalt bockig“ folgendes berichtet, was hiermit klargestellt wird:
1. In den beiden Artikeln heißt es, der VSBI unterstütze in der Regel Väter, die nach der Scheidung kein Sorgerecht für ihre Kinder zugesprochen bekamen. Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist folgendes: Der VSBI unterstützt keineswegs regelmäßig nur Väter, sondern gleichmaßen Väter oder Mütter und auch Kinder, und zwar in dem Bestreben, die gemeinsame elterliche Sorge beizubehalten. Es geht auch nicht um Unterstützungsmaßnahmen nach erfolgter Ehescheidung über das Sorgerecht, sondern um die Beibehaltung der gemeinsamen Personensorge trotz Trennung und Scheidung.
2. In dem taz-Artikel vom 16.2.1988 wird außerdem fälschlicherweise behauptet, der VSBI hätte auch „tatkräftige Unterstützung bei der Kindesentführung“ geleistet, und zwar in bezug auf Kinder, die vom Ex-Ehemann wochen- bis jahrelang versteckt worden seien. Richtig ist demgegenüber folgendes: Der VSBI unterstützt in keiner Weise Kindesentzug, sondern verurteilt jeglichen Kindesentzug.
Berlin, den 25.2.1988Sibylle Salemeh, Erste Vorsitzende VSBI e.V.
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