: Bestechlicher Arzt
Das Amtsgericht Wandsbek hat gestern einen Oberarzt wegen Bestechlichkeit zu einer Gedlstrafe von 22.000 Mark verurteilt. Der Mann hatte zweimal das Angebot einer Herzschrittmacher-Firma angenommen, zu medizinischen Kongressen in die USA zu reisen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Einladungen dazu geeignet seien, den Arzt bei der Auswahl von Herzschrittmachern für Patienten zu beeinflussen.
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