: Besser zu Fuß
Positives für Fußgänger durch Änderungen im Mobilitätsgesetz
Zu Fuß zu gehen soll attraktiver und sicherer werden. Der Senat hat am Dienstag beschlossen, einen Gesetzentwurf zur entsprechenden Änderung des Mobilitätsgesetzes im Abgeordnetenhaus einzubringen. Es soll einen neuen Abschnitt zum Thema Fußverkehr erhalten, mit dem dessen Förderung erstmals gesetzlich verankert wird, wie die Senatsverwaltung für Verkehr mitteilte.
Zu den neuen Regelungen gehört etwa, die Grünphase an breiten Straßen so zu verlängern, dass Fußgänger nicht mehr auf der Mittelinsel warten müssen, sowie Fuß- und Radwege künftig besser zu beleuchten. Außerdem soll es für Fußgänger in Zukunft möglich sein, Kreuzungen an jedem Arm direkt zu überqueren, ohne Umwege nehmen zu müssen. Um das Queren von Straßen zu erleichtern und sicherer zu machen, sollen unter anderem mehr Mittelinseln errichtet und Bordsteine abgesenkt werden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, mehr Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Straßen oder Spielstraßen zu schaffen.
Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Fußverkehrsabschnitts im Mobilitätsgesetz will die Senatsverwaltung für Verkehr noch einen Fußverkehrsplan mit konkreten Ausbauplänen erarbeitet haben. (dpa)
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