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Besondere Note

Betr.: „Gewinnt der Bisam die Wahl?“, taz vom 18. Mai

Ihre besondere Note bekommt die Deichamtswahl dadurch, dass nur die Grundeigentümer wählen dürfen bzw. wählbar sind. Die, die keinen Grund besitzen, den Deichbeitrag aber durch die Zahlung von Mietnebenkosten finanzieren, bleiben außen vor. „Grundlos“ darf die Mehrheit nicht mitentscheiden, wie die Deiche geschützt werden. Thorsten Lieder im taz-Internetforum

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