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Besitzer von Kinderpornos bestraft

Vechta (dpa) – Wegen Besitzes kinderpornografischer Darstellungen aus dem Internet hat das Amtsgericht Vechta am Donnerstag einen geständigen 29-Jährigen zu einer Geldstrafe von 6.300 Mark verurteilt. Die Computer-Anlage des Angeklagten wurde als Tatwerkzeug eingezogen. Der Mann beteuerte, keine auf Kinder gerichteten sexuelle Neigungen zu haben. Er wisse aber, dass solche Bilder von Kindern „nicht freiwillig gemacht werden“. Nach Ansicht der Anklagebehörde konnte sich der 29-Jährige nicht auf Unwissenheit berufen. Hersteller von Kinderpornografie fügten den minderjährigen Opfern schwere körperliche und seelische Gewalt zu.

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