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Besetzer wollen Haus zurück

■ Nach Gerichtsbeschluß wollen geräumte Besetzer in das Haus Alt-Stralau zurückkehren. Senat und Eigentümer reagieren wortkarg auf die Richterschelte

Die am 17. April aus ihren Wohnungen geworfenen Hausbesetzer drängen auf einen baldigen Wiedereinzug, nachdem das Landgericht ihrer Beschwerde gegen die Räumung des Hauses Alt-Stralau 46 stattgegeben hat. Bereits unmittelbar nach der Räumung hatten Teile der Bewohner versucht, mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung in das Haus zurückzugelangen. Das Amtsgericht Mitte hatte ihr Begehren jedoch abgelehnt. Das höhergestellte Landgericht verwieß nach der Beschwerde der ehemaligen Besetzer das Verfahren nun jedoch zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurück. Das Amtsgericht habe verfassungsmäßige Grundrechte der Bewohner verletzt, da es sie nicht angehört habe, hieß es in der Begründung. Zudem sei das Einschreiten der Polizei unbotmäßig gewesen, da die Wohnungbaugesellschaft Friedrichshain (WBF) seit langem von den Besetzern wußte.

Aus gleichem Grund hatte die Polizei im vergangenen Jahr zweimal einen Räumungsantrag der WBF abgelehnt und auf den Gerichtsweg verwiesen. Erst unter dem neuen Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) änderte die Polizei ihre Meinung. Schönbohm begründete später den Polizeieinsatz damit, daß man sich zu einem späteren Zeitpunkt in eine rechtliche Grauzone begeben hätte. Weil ein Teil der Bewohner aber über ein Jahr in dem Haus polizeilich gemeldet war, hat das Landgericht den Antragstellern daher ein Besitzrecht zuerkannt. Die Innenverwaltung will nun gar nicht mit für den entstandenen Schaden verantwortlich sein. Über die Konsequenzen des Gerichtsbeschlusses müßten sich Wohnungsbausgesellschaft und Besetzer allein einig werden.

Die Wohnungsbaugesellschaft zeigte sich allerdings zugeknöpft. Zunächst hieß es, die Geschäftsleitung berate wegen einer Stellungnahme. Später wich Unternehmenssprecherin Brigit Stötzer Fragen aber ganz aus: Der Wohnungsbaugesellschaft sei der Gerichtbeschluß noch nicht zugestellt worden. Der WBF sei bis heute nicht bekannt, daß einige Bewohner bereits über ein Jahr in dem Haus gewohnt hätten. Stötzer erwartet daher weiterhin keinen für die Besetzer positiven Gerichtsentscheid.

Die deutlichen Formulierungen des Landgerichts seien jedoch Vorgaben für die Entscheidung des Amtsgerichts, hofft Hans Weingartner, einer der vertriebenen Alt-Stralauer. Sollte das Amtsgericht endgültig zugunsten der Besetzer entscheiden, steht die WBF vor einem weiteren Problem. Nach der Räumung seien gezielt Elektro- und Wasserleitungen zerstört worden, kritisiert Weingartner. Gereon Asmuth

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