: Beschwichtigung
In dem taz-Artikel vom 2.6.1995 „Deckel drauf und durch – Vorwürfe der IG Medien: Kumpanei zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei“ wurde Rechtsanwalt Getzmann falsch zitiert.
Es ist nicht richtig, daß Herr Getzmann den Namen eines nach seiner Meinung als Haupttäter zu bezeichnenden Beschuldigten im Verfahren zum Nachteil Oliver Neß nannte. Im Gegenteil wies Rechtsanwalt Getzmann darauf hin, daß es auch Schutzrechte für Beschuldigte gebe, auch diese seien im Verfahren zu beachten und zu sichern. Auch das Zitat, „Würde V. angeklagt“, folgert Getzmann, „wird der ganze Skandal auf Wache 11 öffentlich gemacht“, ist nicht richtig. Auch in diesem Punkt sprach Rechtsanwalt Getzmann nur in anonymisierter Form von Beschuldigten. Der Name V. wurde in diesem Zusammenhang von Rechtsanwalt Getzmann zu keinem Zeitpunkt genannt.
Wir bedauern diesen Fehler.
taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen