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Beschwichtigung

In dem taz-Artikel vom 2.6.1995 „Deckel drauf und durch – Vorwürfe der IG Medien: Kumpanei zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei“ wurde Rechtsanwalt Getzmann falsch zitiert.

Es ist nicht richtig, daß Herr Getzmann den Namen eines nach seiner Meinung als Haupttäter zu bezeichnenden Beschuldigten im Verfahren zum Nachteil Oliver Neß nannte. Im Gegenteil wies Rechtsanwalt Getzmann darauf hin, daß es auch Schutzrechte für Beschuldigte gebe, auch diese seien im Verfahren zu beachten und zu sichern. Auch das Zitat, „Würde V. angeklagt“, folgert Getzmann, „wird der ganze Skandal auf Wache 11 öffentlich gemacht“, ist nicht richtig. Auch in diesem Punkt sprach Rechtsanwalt Getzmann nur in anonymisierter Form von Beschuldigten. Der Name V. wurde in diesem Zusammenhang von Rechtsanwalt Getzmann zu keinem Zeitpunkt genannt.

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