in kürze HENNENHALTER : Beschwerde verworfen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde von zwei Hennenhaltern gegen das Verbot der Käfighaltung als unzulässig verworfen. Die Geschäftsführer wurden auf den Klageweg vor den Verwaltungsgerichten verwiesen. Die Kammer befasste sich nicht inhaltlich mit der Tierschutz-Nutztierverordnung. (Az. 1 BvR 2057/02) (ap)