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Beschwerde gegen Sachsens Landesgesetz

Dresden (ap) — Gegen die am Samstag vom sächsischen Landtag verabschiedete Übergangsverfassung des neuen Bundeslandes hat die Fraktion Bündnis 90/Grüne am Montag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Bürgerbewegung beantragte in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung, das Vorschaltgesetz außer Kraft zu setzen. Das Gesetz, das Kompetenzen und Arbeitsweise von Parlament und Regierung vorläufig regelt, war mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP verabschiedet worden.

Bündnis 90/Grüne halten es für verfassungswidrig und verweisen zur Begründung in dem Schreiben an Karlsruhe besonders auf den Paragraphen 10. Dieser sieht vor, daß Gesetze mit Verfassungscharakter eine Zweidrittelmehrheit erfordern. Welche Gesetzesvorlagen verfassungsrelevant sind, kann das Parlament aber mit einfacher Mehrheit entscheiden. Vor allem dagegen meldet die Bürgerbewegung Bedenken an: CDU-Mehrheit und Landesregierung würden so ermächtigt, verfassungsrechtliche Entscheidungen mit einfacher Mehrheit zu treffen. Dies bedeute eine „Einparteienherrschaft“ und degradiere die Opposition „zur bloßen Dekoration für einen rein formalen parlamentarischen Akt“.

Damit setzten sich vierzig Jahre DDR-Geschichte fort, beklagten Bündnis90/Grüne. Unverständnis äußerten sie außerdem darüber, daß das Gesetz mit Unterstützung der SPD zustande kam.

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