Berufung von rechstradikalem Hetzer: Haftstrafe bestätigt
Er hetzte im Netz gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden. In Unterfranken verurteilt ein Berufungsgericht einen Facebook-Nutzer zu einer Freiheitsstrafe.
Zwar rechnete das Gericht dem Mann positiv an, dass er die Nachrichten inzwischen bereut. Grund für das erneut relativ hohe Strafmaß sei aber einerseits das lange Vorstrafenregister des Angeklagten, sagte der Sprecher. Zum anderen habe das Gericht auch die bundesweit deutlich gestiegene Zahl und Bedeutung von Hetze im Internet berücksichtigt.
Das Thema treibt derzeit auch viele Politiker um. Im September 2015 hatte sich eine sogenannte Task Force mit den Internet-Unternehmen darauf geeinigt, dass gemeldete und strafbare Beiträge innerhalb von 24 Stunden entfernt werden sollen. Das funktioniert allerdings laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bislang nur unzureichend.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder brachte deshalb in der vergangenen Woche Bußgelder für Internetfirmen in die Diskussion. Dem „Spiegel“ sagte der CDU-Politiker, denkbar seien Strafen von bis zu 50 000 Euro, falls rechtswidrige Inhalte nicht innerhalb einer Woche gelöscht würden. Auch Schadenersatzzahlungen der sozialen Netzwerke an die Opfer von Hetze sind im Gespräch.
Die Justiz hat derweil den Hetzern selbst den Kampf angesagt – im September koordinierte das Bundeskriminalamt erstmals bundesweite Razzien wegen Hasskriminalität im Netz. „Unsere Gesellschaft hat moralische Grundsätze – offline wie online“, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) damals. „Vermeintlich rechtsfreie Räume sind nicht hinnehmbar.“
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