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Berliner ab 25 müssen nicht zum Bund

Berlin (dpa/lbn) — Über 25 Jahre alte Wehrpflichtige sollen nach einer Weisung des Bundesverteidigungsministeriums auch in Berlin nicht mehr einberufen werden. Das gelte auch für sogenannte Wehrflüchtlinge, die sich mit einem Umzug nach West-Berlin der Bundeswehr entzogen hätten. Das erklärte gestern der Leiter des Kreiswehrersatzamtes II in Pankow, Wolfgang Steinlechner, vor Journalisten. Es gelte der Grundsatz „jung vor alt“, sagte Steinlechner, der zum Monatsende seinen Posten verläßt. Die Bundeswehr könne Wehrpflichtige bis zum 28. Lebensjahr, in Einzelfällen sogar bis zum 32. Lebensjahr, einberufen. Der Wehrpflichtigen-Jahrgang 1973 solle demnächst erfaßt und bis Anfang 1992 gemustert werden, sagte Steinlechner weiter.

In West-Berlin sollen die Jahrgänge bis einschließlich 1969 rückwirkend erfaßt und gemustert werden. Einschließlich der Einberufung zum 1. Juli dieses Jahres sind seit dem 3. Oktober 1990 rund 2 000 Berliner zum „Bund“ einberufen worden.

Die zwei Berliner Kreiswehrersatzämter in Pankow und Treptow sind jeweils für die Nord- und Südhälfte der gesamten Stadt zuständig. Etwa die Hälfte der Mitarbeiter der ehemaligen NVA seien entlassen worden, darunter auch 20 Stasi-Mitarbeiter, sagte Steinlechner.

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