■ Berliner Telegramm: Sozialkarte bleibt - ab 1998 auf Bezirkskosten
Die Sozialkarte bleibt. Aber nicht jeder bekommt sie. Nach der neuesten Regelung, die der Senat gestern verabschiedete, können SozialhilfeempfängerInnen auch nach dem 1. März die sogenannte Berlin Karte S bei den BVG-Schaltern für 40 Mark erwerben. Ausgeschlossen werden EmpfängerInnen von Arbeitslosenhilfe sowie AsylbewerberInnen und Bürgerkriegsflüchtlinge. „Die haben häufig die weitesten Wege“, beschwerte sich die Kreuzberger Sozialstadträtin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) über die Regelung. Viele Flüchtlinge wohnen in dem einen Bezirk – und müssen ihre Unterstützung zum Lebensunterhalt in einem anderen beantragen. Auch verwaltungstechnisch wird die Sozialkarte anders abgewickelt. Der Bezirk Reinickendorf übernimmt künftig für die anderen 22 Bezirke die Abrechnung mit der BVG. Dabei geht es um jene Differenz, die zwischen dem Beitrag der StützeempfängerInnen (40 Mark) und dem tatsächlichen Preis der Karte bei der BVG (69,50 Mark) besteht. Die Differenz von rund 30 Mark übernimmt der Senat – allerdings nur noch in diesem Jahr. Ab 1998 müssen die Bezirke die Karte dann definitiv aus ihrem Etat begleichen. Der Grund, laut Sozialsenatorin Hübner: „Die Sozialkarte ist eine originäre Aufgabe der Sozialhilfe“, und für die sind die Bezirke zuständig. taz
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