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■ Berliner TelegrammSchulverwaltung und GEW happy über Urteil

Die Senatsschulverwaltung und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreibreform begrüßt, das gestern die Neuregelung als verfassungsgemäß eingestuft und die Klage eines Elternpaares gegen die Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform abgewiesen hat. „Wir sind froh über die jetzt bestehende Rechtssicherheit“, sagte Rita Hermanns, Sprecherin der Schulverwaltung. „Wir hoffen, daß die Verunsicherung an den Schulen damit ein Ende hat“, meinte GEW-Sprecherin Erdmute Safranski. „Für Berlin ändert sich praktisch nichts, da wir in einer Vorgriffsregelung bereits seit dem Schuljahr 1996/97 nach den neuen Regeln unterrichten“, sagte Hermanns. Die Lehrer sollen mit einem Rundschreiben umgehend informiert werden. Die neuen Rechtschreibregeln sollen nun wie vorgesehen offiziell zum 1. August in Kraft treten. dpa/Foto: AP