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Berliner Baulöwe verschont

Berlin (taz) - Der Berliner Baulöwe Kurt Franke, der wegen Bestechung der ehemaligen CDU– Stadträte Antes und Herrmann angeklagt ist, wird sich dem Gerichtsverfahren nicht unterziehen müssen. Nach einem Gutachten des gerichtsmedizinischen Instituts ist der 71–jährige auf Dauer verhandlungsunfähig. Nach Ansicht des Berliner Landgerichts stellt dies ein „nicht behebbares Verfahrenshindernis“ dar. Deswegen wird die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Franke abgelehnt. Dieser Entscheidung stimmten Staatsanwalt und Verteidigung zu. Franke wurde bereits im Januar gegen Zahlung einer hohen Kaution von der Untersuchungshaft verschont, während der er ein umfangreiches Geständnis über Bestechungsgeldzahlungen an Berliner Politiker abgelegt hatte, das er allerdings später widerrief. Franke hatte, ähnlich der be noch laufenden Verfahren gegen Antes und Herrmann nicht mehr als Zeuge auftreten kann, gerät die Staatsanwaltschaft möglicherweise dort in Beweisnot. FORTSETZUNG VON SEITE 1

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