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Berlin muß Grundstück zurückgeben

Berlin muß ein 1950 von der DDR enteignetes Grundstück in der Nähe des Reichstages an seinen ursprünglichen Besitzer zurückgeben. Das hat das Verwaltungsgericht beschlossen. Das Grundstück gehörte einem Chemieunternehmen, dessen Knochenleimfabrik in Tangermünde, Sachsen-Anhalt, im Jahre 1948 aufgrund eines Befehls der sowjetischen Militäradministration in Deutschland enteignet worden war. Der Ost-Berliner Magistrat hatte diese Enteignung dann 1950 auch auf das Grundstück in Berlins Mitte erstreckt. Dies sahen die Richter jetzt als eigene Maßnahme der DDR an. Diese ist im Gegensatz zu den ehemaligen besatzungsrechtlichen Maßnahmen wieder rückgängig zu machen. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hatte die Rückgabe an die Alteigentümer abgelehnt. Es argumentierte, daß die Enteignung damals auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruhte.dpa

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