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Berlin: Neuer Ausländererlaß in Kraft

Berlin (taz) - Rund ein halbes Jahr bevor Bundesinnenminister Zimmermann ein neues Bundesausländergesetz auf den Weg bringen will, hat Berlins Innensenator Kewenig den Berliner Ausländererlaß novelliert. Trotz heftiger Proteste verschiedener Organisationen bis hin zum Jugendrichterverband werden zukünftig ausländische Jugendliche, die zu einer Haftstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt wurden, abgeschoben. Bislang war eine Abschiebung Jugendlicher, die in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben, untersagt. Als Ausgleich für diese Verschärfung hat Berlin als erstes Bundesland eine sogenannte Rückkehroption für ausländische Jugendliche eingeführt. Danach können Jugendliche, die mit ihren Eltern in deren Herkunftsland zurückgekehrt waren, innerhalb von drei Jahren wieder nach Berlin kommen, wenn ihre Unterbringung und finanzielle Absicherung gewährleistet sind. Darüber hinaus gewährt der Erlaß einige Erleichterungen, die aber weit hinter den Erwartungen der Betroffenen zurückblieben. So bleiben die rigiden Regelungen für die Familienzusammenführung in der ersten und zweiten Generation bestehen, lediglich der Nachzug für Angehörige anerkannter Asylbewerber wurde erleichtert. Zugeständnisse hat Kewenig auch bei der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung gemacht, die zukünftig nicht mehr an ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis gekoppelt werden soll. Als Begründung für den Zeitpunkt der Novellierung führt Kewenig eine veränderte Sachlage an, die sich aus der Bearbeitung von Einzelfällen ergeben hätte.

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