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Berichtigung

Zum Bericht über den Strobl-Prozeß vom 23.2.89: Für den BKA -Beamten, Zeuge im Düsseldorfer Prozeß gegen Ingrid Strobl, erschien es „extrem auffällig“, daß RZ und Rote Zora keine Aktivitäten mehr im Raum Köln entfalteten, nach dem die Journalistin gewarnt worden war - und nicht, wie irrtümlich berichtet, nachdem sie verhaftet worden war.