: Berichtigung
Heute sind wir schwer in der Klemme. Das Dilemma besteht darin, daß die notwendige Berichtigung unweigerlich mit der Nennung eines eingetragenen Warenzeichens verbunden wäre, was uns, wie Sie verstehen werden, als unschöne und unerlaubte Schleichwerbung ausgelegt werden könnte. Deshalb nur ein kleiner Hinweis: sollten Sie die struppigen Weiden Mecklenburgs betreten wollen, tun Sie das am besten in den Birkenschuhen, von denen in unserer Schlingensief-Besprechung am Montag die Rede war. Ergänzen müssen Sie schon selbst. Unsere hilfreichen Vorschläge, alternativ natürlich: Ast, Stock, Stamm.
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