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Bergmann: Schwarz- arbeit hart bestrafen

Härtere Strafen bei schwerwiegenden Fällen von Schwarzarbeit hat Arbeitssenatorin Bergmann gefordert. Allerdings räumte sie ein, daß die schärfsten Strafen nichts nützten, wenn das Risiko der Aufdeckung nicht sehr groß sei. Arbeitgeber und Gewerkschaften müßten Anstrengungen unternehmen, Baustellen so zu organisieren, daß Schwarzarbeit erschwert werde. Im ersten Halbjahr 1995 wurden nach Angaben der Senatorin 4.500 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit eingeleitet. Davon richteten sich etwa 2.000 gegen Arbeitgeber. Die Ermittlungen werden von der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit (GES) geführt, der Mitarbeiter von Polizei, Landesarbeitsamt, Steuerfahndung und Zoll angehören. Außerdem gibt es seit August 1995 eine „Prüfgruppe Außendienst Bau“ mit zunächst 75 und inzwischen 150 speziell geschulten Mitarbeitern.ADN

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