: Beleidigter Baldur, sechster Teil
Tiergarten. Der Welt erster Fall von Hetero-„Outing“ beschäftigt morgen zum sechsten Mal die Gerichtsbarkeit. Vor dem Landgericht geht es um 8.30 Uhr (Raum 731, Turmstraße 91, Tiergarten) wieder um den Streit zwischen dem Ex-CDU-Bezirksbürgermeister Baldur Ubbelohde und dem Journalisten Micha Schulze. Die Staatsanwaltschaft sieht das Persönlichkeitsrecht Ubbelohdes beeinträchtigt und will Schulze wegen Beleidigung belangen. Schulze, früher AL-Politiker und offen schwuler Abgeordneter in Charlottenburg, hatte 1989 in einem satirischen Wahlkampfartikel die Frage gestellt: „Ist Baldur hetero?“ Der Strafprozeß um die Satire, die die diskriminierende Wirklichkeit auf den Kopf stellen sollte, ist in der vierten Instanz. In der zweiten Instanz des Zivilprozesses waren Micha Schulze und die AL zu 10.000 Mark Schmerzensgeld verurteilt worden.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen