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Beleidigte Leberwürste

■ Staatsanwaltsvereinigungen und Richterbund laufen gegen Beförderung eines Landrichters zum Oberstaatsanwalt Amok

Die Vereinigung der Berliner Staatsanwälte, der Richterbund und der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, Schultz, spielen wieder einmal die beleidigte Leberwurst. Der Grund, der die Damen und Herren diesmal in Wallung geraten und von einem „personalpolitischen Skandal“ sprechen läßt ist kein geringerer als der, daß die Justizsenatorin bei einer Beförderung nicht den ausgetrampelten Amtsweg eingehalten hat. Bisher war es üblich, daß die Kandidaten vorher zu einer Beschwerdestelle beim Kammergericht abkommandiert wurden und dort mehrere Monate Erbsenzählen mußten, um so ihre Befähigung unter Beweis zu stellen.

Der Kandidat, der jetzt von der Justizsenatorin einfach so zum Oberstaatsanwalt befördert wurde, heißt Ralf Rother und war bisher Beisitzender Richter der 29. Strafkammer am Landgericht. Die Beförderung Rothers erfolgte auf Vorschlag des bisherigen Vorsitzenden Richters der 29. Strafkammer, Hans-Joachim Heinze, der heute vom Abgeordnetenhaus zum neuen Generalstaatsanwalt gewählt werden soll. Heinze machte für die Amtsübernahme zur Bedingung, daß er Rother als Mitarbeiter mitnehmen könne. Rother, ein laut Zeugnissen „vielseitiger, exzellenter“ Jurist soll Heinze bei der Auflösung der P-Abteilungen und Umstrukturierung der Staatsanwaltschaft behilflich sein, weil er als früherer Staatsanwalt über die erforderlichen behördeninternen Kenntnisse verfüge. Rother müsse dafür aber Oberstaatsanwalt sein, weil er sonst in der Behörde für die schwierige Aufgabe nicht das notwendige Gewicht habe. Das leuchtete der Justizsenatorin ein.

plu