■ Beilagentod: „Süddeutsche“ kämpft fürs „FAZ“-Magazin
Berlin (taz) – Da hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung Ende letzter Woche verkündet, daß ihr 19 Jahre altes Magazin am 25 Juni der „Supplement-Seuche“ (so der Branchendienst Kress) zum Opfer fallen lassen wollte. Und jetzt darf sie es vielleicht gar nicht. Jedenfalls nicht, wenn es nach der SZ-Magazin-Verlagsgesellschaft geht. Die GmbH, zuständig für die Beilagen der Süddeutschen Zeitung (u.a. also auch das renommierte SZ-Magazin), hat nämlich am Dienstag beim Landgericht Frankfurt eine Einstweilige Verfügung (EV) erwirkt, die der FAZ die Einstellung zum annoncierten Termin untersagt. Bei Zuwiderhandlung drohen ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Mark und eventuelle Schadenersatzforderungen. Die Süddeutsche Zeitung kämpft für den Erhalt des Konkurrenz-Magazins? Wie das?
Grund sind die hübsch-bunten Anzeigen. Weil die für die Supplements immer schwieriger herbeizuschaffen sind, haben sich SZ-Magazin und FAZ-Magazin seit zwei Jahren gemeinsam um Anzeigenkunden bemüht. Und weil die FAZ sich nun so kurzfristig von ihrer Beilage verabschieden will, obwohl – so jedenfalls die SZ-Magazin-Verlags GmbH – man sich doch vertraglich verpflichtet hätte, mindestens drei Monate vor einem beabsichtigten Einstellungstermin die jeweils andere Vertragspartei zu informieren (und das SZ-Magazin zudem mitnichten ans Aufhören denke), kam es zu den rechtlichen Schritten.
Erfahren hat man bei der FAZ von der Einstweiligen Verfügung aus der Süddeutschen. Die nämlich berichtete auf der Medienseite ihrer Mittwochsausgabe ausführlich über die Maßnahmen der Verlagstochter. Und zu der Zeit, als die Agenturen die Nachricht am Vorabend bereits verbreiteten, lag die EV der FAZ noch gar nicht vor. Erst gestern morgen landete das Papier auf dem Schreibtisch des FAZ-Geschäftsführers Jochen Becker, der zwar Widerspruch einlegen und am Aus für das Magazin festhalten, sich bis Redaktionsschluß darüber hinaus aber in der Sache nicht äußern wollte. csch
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