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Bei UmgangsverweigerungHaftstrafe für Eltern

Künftig können getrennt lebende Elternteile den Kontakt zu ihrem Kind stärker einfordern. Dem Elternteil, der den Umgang sabotiert, droht sogar das Gefängnis.

Wer dem anderen Elternteil den Umgang mit dem Kind verweigert, wird in Zukunft bestraft. Bild: ap

FREIBURG taz | Ab Dienstag können getrennt lebende Väter oder Mütter das Umgangsrecht mit ihrem Kind besser durchsetzen. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt (meist die Mutter), den Umgang sabotiert, kann ein Ordnungsgeld bis zu 25.000 Euro oder sogar Ordnungshaft bis zu sechs Monaten festgesetzt werden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) lehnt die Reform ab.

Meist klappt bei getrennt lebenden Elternteilen der Umgang mehr oder weniger gut. Etwa 10 Prozent der Fälle gelten aber als besonders konfliktreich. Wenn hier der Umgang verweigert wurde, konnte bisher nur Zwangsgeld oder Erzwingungshaft angedroht werden. Diese durften aber nicht mehr vollstreckt werden, wenn der Termin verstrichen war. Es hatte also keine Folgen, wenn Mütter die Umgangstermine regelmäßig kurzfristig platzen ließen. Dagegen können Ordnungsgeld und Ordnungshaft als Sanktionen auch noch nach dem geplatzten Termin verhängt werden.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hält das für kontraproduktiv. "Ein Kind wird dem Vater immer eine ablehnende Haltung entgegenbringen, wenn es weiß, dass seine Mutter wegen Umgangsverweigerung ins Gefängnis muss", heißt es in einer Erklärung des baden-württembergischen VAMV-Vorstands. Eine Inhaftierung der Mutter als Hauptbezugsperson könne auch zu einer "Traumatisierung" des Kindes führen. Der VAMV zeigt dabei Verständnis für die Umgangsverweigerung, wenn ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch den Vater besteht, der aber nicht beweisbar ist, oder wenn das Kind von sich aus einfach keinen Umgang mit dem Vater wünscht.

Im Bundesjustizministerium von Brigitte Zypries (SPD) kann man die Sorgen nicht nachvollziehen. "In umstrittenen Fällen werden alle Aspekte des Kindeswohls bereits bei der gerichtlichen Prüfung des Umgangsrechts berücksichtigt", erklärte ein Ministeriumssprecher.

Außerdem drohe nicht gleich Gefängnis, wenn der Umgang sabotiert wird, sondern zunächst lediglich ein Ordnungsgeld. Die Einführung von Sanktionen war im Gesetzgebungsverfahren auch noch entschärft worden: So wurde aus einer "Soll"- eine "Kann"-Bestimmung.

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46 Kommentare

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  • V
    Vati

    Droht sogar das Gefängnis? Da lach ich bloß drüber! Steht in meinem Umgangbeschluß auch drin, doch der Richter sagte schon mehrfach "...ich kann ja die Mutter nicht einsperren..." obwogl er selbst diese Sanktionsmassnahmen festschrieb. Ich will auch gar nicht dass die Mutter in den Knast geht, ich will einfach nur dass das Kind zum Vater darf. Aber offensichtlich ist Knast das einzige Druckmittel für solche Mütter, die alle an der Nase herumführen weil ihnen eh nichts passiert. Würde man solche Mütter tatsächlich einknasten, bin ich sicher dass dann der Umgang plötzlich wieder funktionieren würde. Die Kuscheljustiz machts möglich dass solche Mütter quasi Narrenfreiheit haben. Ich habe bereits abertausende von Euros für Anwälte ausgegeben und sehe dennoch mein Kind nicht wie im richterlichen Umgangsbeschluss festgelegt wurde. Ich finde das skandalös. Ich werde meiner Tochter anraten die Verantwortlichen später zu verklagen, wenn sie mal älter ist und alles begreift was man mir und ihr angetan hat.

  • M
    manuela

    Umgang

     

    Kann es nicht verstehen obwohl ich den Begl Umgang erwirkt habe kam seit drei Wochen kein Umgang zustande ! Auf dem Amtsgericht heute gewesen und die Dame vom Vorzimmer macht einen auf ganz blöde was wieso das muss ihr Anwalt stellen einen Antrag auf sofortige Anordnung alles ein korupter haufen ! Antrag auf verfahrenspfleger wurde gestellt passieren tut nichts .Das Kind darf unter aufsicht misshandelt werden Bilder bei der Kripo verschwinden wie von Geisterhand wird zeit das hier besser durch gegriffen wird !!!Aber das wird eh nie passieren also schön weiter die Gerichte beschäftigen .

    • V
      Vati
      @manuela:

      Auf meinen begleiteten Umgang (in den ich aufgrund Lügen und reinen Verdächtigungen gedrängt wurde) dachte ich würde es eine Wartezeit von ca. 2 bis 3 Wochen geben, doch als ich anrief hieß es, es könne nicht nur Wochen sondern Monate dauern!

  • P
    Powerfrau

    Ein Vater der seine Kinder schlägt hat kein recht auf Umgang.

  • M
    MirReichtEs

    An alle Männer (bzw. Väter und die, die es werden wollen):

     

    setzt keine Kinder mehr in die DEUTSCHE Welt.

     

    Vielleicht merken diese Regierungsdeppen und alle, die meinen, eine Familie besteht nur aus MUTTER und kind (würden diesen übelen, brutalen, ständig besoffenen, unterhaltswerweigernden, faulen Sexualstraftäter am liebsten direkt nach der Samenspende in den Steinbruch schicken, 40 Jahre bei Wasser und Brot), dass trotzt jahrelanger volksverdummung und höchstrichterlich zementierten Scheidungs-/Trennungs- und "liebe Mamma - böser Papa" Industrie, dass dieses Land familiär am Ende ist!

     

    Frieden in der Familie kann und wird es nicht geben, solange ein Teil der Familie, diese nach belieben beherrschen und zerstören kann und dafür regelmäßig mit üppigen, dauerhaften Zahlungen belohnt wird.

  • VV
    Vater von Madeleine

    Auch Mama muss sich an die Regeln halten. Klar stimm ich dafuer: Mama ist im Gefaengnis, weil sie sich nicht an die Regeln haelt, aber das auch muss. Die Kinder, die was anderes lernen werden spaeter aller Wahrscheinlichkeit nach genau die gleichen Verhaltensweisen an den Tag legen. Warum auch nicht, hat ja bei Mama schon gut geklappt.

  • AS
    A. Skrypek

    Das alles gehört zu einer riesigen Hinhaltetaktik, mit der man, nein genauer: frau in Deutschland seit etlichen Jahren KInder, Väter, Großeltern, Elternrechtsgruppen usw. hinhält. Schon das "neue" Kindschaftsrecht von 1998 war solch eine riesige Mogelpackung, die nicht das Papier wert ist, auf dem es steht.

     

    Während "nichteheliche" (eine ebenfalls vertrösten sollende Begrifflichkeit) Kinder in Frankreich (und jetzt auch in Luxemburg und der Schweiz) in der Genuß kommen, einen Elternteil nicht mehr durch den Egoismus des anderen verlieren zu müssen, meinen Zypris & Co (Schwarzer/von der Leyen/Merkel/Roth etc.), ein 80 Millionen-Volk weiter für dumm verkaufen zu können.

     

    Und offenbar "funktioniert's" hervorragend: Die Kinder bleiben weiter "unter der Fuchtel" der Mütter (szs. "in Geiselhaft"), die Väter bleiben weiter die dummen Zahlesel, die sich mit Krümeln eines Kuchens abspeisen lassen müssen, dessen Hälfte ihnen zustünde. Mucken sie auf (nehen sie z.B. ihre einungsfreiheit in Anspruch), wird der Kontakt-Hahn zwischen ihnen und ihren Kindern mal eben ein Jahre oder sogar Jahrezehnte zugedreht.

     

    Die Gerichtakten der bösen ("renitenten") Väter sind seitdem prall gefüllt, daß sich dort immer das Kindeswohl (juristisch dehnbarer Gummibegriff, der in Wahrheit "Mütterbevorzugung" lauten müßte) angebl. "gefährdende" Gegengründe extrahieren ließen.

     

    Ich persönlich warte jetzt seit über drei Jahren darauf, mein Kind kennenzulernen, und glaube nicht mehr an flächendeckende Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, oder kritische Berichterstattung der Presse in diesem Lande.

  • H
    Hinrich

    Und was ist mit Elternteilen, die sich dem Umgang verweigern? Da wäre doch auch mal ein Ordungsgeld sinnvoll.

  • T
    Tom

    Warum nur wird das von allen beteiligten - Müttern, Vätern, Kindern ,Jugendamt etc. - mit Erfolg praktizierte Cochemer Modell nicht bundesweit gefördert?

     

    www.ak-cochem.de

  • JM
    J. M. Keynes

    Wenn man nicht wüsste, dass Gesetzgebung und Gerichtspraxis zwei verschiedene Paar Schuhe sind, dann könnte man langsam Hoffnung schöpfen. Aber in Anbetracht des neuen Scheidungsrechtes und der bisherigen Gerichtspraxis, die es immer noch blendend versteht, aus Frauen Opfer zu basteln, sollte man sich auch von diesem Gesetz nicht allzuviel erwarten.

  • A
    Andreas

    Das Gesetz ist ein Witz, denn schon vorher konnten Richter7jugendamt harte Sanktionen verhängen wenn sie wollten und taten es so gut wie nie. Das es sich bei den meisten Müttern um HartzIVer handelt ist mit Ordnungsgeld nichts zu machen un selbst wenn wäre eine Geldstrafe ja auch gegen das Kindeswohl also wird sie nicht verhängt, Gefängnis analog.

     

    Die Äußerungen vom VaMV zeugen nicht nur von wenig vernunft und noch weniger Menschlichkeit sondern auch von einer massiven Rechtsstaatfeindlichkeit. Das Mütter aus purer Boshaftigkeit und Egoismus lügen und die Kinder indoktrininieren können ist für diese Leute einfach undenkbar.

  • P
    Patrick.R

    Das wird nix. Schon jetzt könnten Gerichte Sanktionen gegen umgangsboykottierende Mütter verhängen (Zwangsgeld etwa), wird aber nicht gemacht. Genauso wird man es mit Gefängnis halten.

     

    @Axel: Deine Demutsübung hast du gut gelernt. So wünscht sich der gemeine Feminist den Mann!

  • M
    Michael

    Falls diese Gesetzte jemals zur Anwendung kommen sollten wird das so ablaufen:

     

    Richterin: "Dudu böses Mädchen sollst auch den Papi mit seinen Kindern spielen lassen, in den Knast kann ich dich nicht werfen, du hast Kinder, benimm dich besser." *Augenzwinkern

    Mädchen: "Jawohl Frau Richterin." *Augenzwinkern

     

    2 Jahre Später

    Richterin: "Dudu böses Mädchen sollst auch den Papi mit seinen Kindern spielen lassen, in den Knast kann ich dich nicht werfen, du hast Kinder, benimm dich besser."

    Mädchen: "Jawohl Frau Richterin."

     

    7 weitere Wiederholungen später.

     

    Jetzt ist es zu spät, das Kind ist erwachsen, hasst die Mutter die dt. Justiz und ganz besonders den Vater weil er in den Augen des Kindes nicht gekämpft hat.

    Aber die Richterin ist inzwischen in Frühpension irgendwo am Mittelmeer und "das Mädchen" hatte 18 Jahre einen Zahlesel den es nach Strich und Faden fertigmachen konnte.

    GANZ GROSSES KINO!

  • Q
    qed

    Selbst im Zentralorgan des deutschen Lesbostalinismus, der taz muß man eine Schieflage der Justizwirklichkeit im Feminat BRD eingestehen. Vermutlich nur deshalb, weil die progressive Leserklientel in ganz besonderem Maße betroffen ist. Aber wir können sicher sein: Heide Östreich wird's bald wieder politisch korrekt richten.

  • BB
    Beppo Boppel

    Ich glaube, die Mutter mißhandelt die Kinder, ich kann das aber nicht beweisen.

    Kann ich die Kinder jetzt zu mir holen?

  • H
    Horst

    Die Sanktionsmöglichkeit ist eine "Kann-Bestimmung". Wie diese in der Praxis aussehen wird, wissen doch hunderttausende von ausgegrenzten Vätern in diesem Land jetzt schon - es wird nichts passieren.

    Was z.B. in Frankreich, Belgien oder Dänemark ganz selbstverständlich gegen umgangsverweigernde Elternteile angewandt wird (Geldstrafen, Sorgerechtsentzug, Haftstrafen), bleibt hierzulande reine Utopie. Ob das "Druckmittel" nun Zwangsgeld oder Ordnungsgeld heißt, ändert daran nichts. Mütterrechte gehen weiterhin vor Kinderrechte.

    Interessant auch daß der VAMV, der ohnehin gegen das väterliche Sorgerecht ist, und sich mit dieser Meinung am absoluten Ende nicht nur der europäischen, sondern der weltweiten Entwicklung befindet, wieder den "Klassiker" des sexuellen Mißbrauchs aus der Mottenkiste hervorkramt. Abgesehen davon daß sexueller Mißbrauch durch Väter höchst selten vorkommt, kennt der VAMV offenbar nicht einmal die Unschuldsvermutung, der bloße Verdacht der Mutter soll ausreichen um den Umgang willkürlich auszusetzen. Damit befindet sich der VAMV, trotz öffentlicher Gelder durch das Justizministerium auch außerhalb des Rechtsstaates.

  • 3
    3fachVater

    Nur wer vor der verschlossenen Tür steht und das Kind dahinter nach dem Papa rufenhört und wer Anwaltschreiben ständig wechselnder mit Prozesskostenhilfe finazierter Anwälte bekommt und vom Jungendamt den Hinweis bekommt, man möge doch auf das Urteil des Gerichtes warten, gegen das das verweigernde Elternteil sowieso wieder verstößt und wer dann beim doch wieder stattfindenden Umgang die Liebe des Kindes erfährt, kann nachvollziehen um was es eigentlich geht. Das Zeichen, dass diese Gesetz setzen soll ist gut, in der Realität kann es durch Druck vielleicht etwas bewirken..Aber viel besser wäre die Zwangsmöglickeit zur Mediation oder therapeutischer Hilfe, denn wer Umgang dem Kind verweigert hat gaz einfach einen psychischen Defekt zum Schaden des Kindes...nur leider geht Erwachsenschutz und vor allem Mutterschutz weit vor Kinderschutz...

  • E
    erbsenzähler

    Sich trennende Eltern handeln eigentlich nie vernünftig und sehr oft wirken die Verletzungen ein Leben lang nach. Deshalb wird der Kampf um das Kind oder die gemeinsamen Kinder so oft - sogar mit guten, öfter allerdings nur im Namen guter Absichten - mit allen möglichen Mitteln geführt. Dem Trennungskind wird das nicht gerecht. In der Regel ist der Umgang mit beiden Elternteilen das Beste für das Kind, übrigens Großeltern beider Seiten eingeschlossen. Deshalb ist es im Kindesinteresse jeder Regelung zu begrüßen, die mögliche Erfolgsaussichten im Kampf im das Kind vereitelt. Solange ein Elternteil ohne ernsthaft Sanktionen befürchten zu müssen seinen Krieg mit dem - inzwischen zum Dämon stilisierten - Ex-Partner über ein Unterlaufen des des Unterhaltsrechts fortsetzen kann, werden viel zu viele das auch tun.

     

    Wie sich die Wahrnehmung des Ex-Partners nach einer Trennung verändert, zeigt sich im inflationären Vorwurf Kindesmissbrauch durch den Ex-Partner bzw. durch einen neuen Partner der Ex-Partnerin. Entsprächen die geäußerten Vorwürfe der Realität, wäre Kindesmissbrauch ein Massendelikt. Dem ist wohl kaum so, außer in Dunkelzifferfantasien. Wobei sich allerdings die Frage stellt, wieso bei einer inzwischen hochsensiblen Öffentlichkeit und Justiz, die Dunkelziffer sich nicht in massenhaften Verurteilungen widerspiegelt.

  • AD
    Axel Dörken

    Ich, ein Vater der sein Kind nur selten sieht, empfinde dieses Urteil als wenig sinnvoll.

     

    Zwar wird hier das Recht des anderen Elternteils, in meinem Fall das Meine, gestärkt, doch wird scheinbar immer noch nicht begriffen, dass der Streit, bzw. Rechtsstreit, nicht der Weg des friedvollen Miteinanders ist.

     

    Wie wäre es damit: Die Judikative, die Legislative und die Exekutive arbeiten mehr daran Lösungen zu finden, die das Miteinander im Mittelpunkt haben, als das Trennende.

     

    Wenn ein Rechtstreit von einer Partei gewonnen und zugleich von der anderen verloren worden ist, haben am Ende, in solcherlei Fällen alle drei Parteien (beide Elternpaare und das /die Kind/er), verloren, da es bei keinem Streit faktische Gewinner geben kann. Ein Gerichtsurteil verhärtet die Fronten. Und darunter haben alle zu leiden. Auch die vermeintlichen Gewinner.

     

    Es ist also wesentlich hilfreicher die Lösung im Dialog auf der Ebene des Selbstbewusstseins zu finden, als im Streit auf Ego-Ebene das eine Ego zu befriedigen und das andere Ego zu bestrafen. Derlei Dialoge, auf Ego-Ebene, fehlt die Basis zum Erfolg: die Augenhöhe. - Und da der Weg das Ziel ist, gebiert aus Streit nur neuer Streit. Meißt einer, unter dem das Kind, die Kinder am meißten leidet/leiden.

     

    Deswegen verzichte ich, schweren Herzens - anfangs oftmals wütend, oftmals weinend und mit der Zeit immer häufiger mit der Situation zufriedener - auf einen regelmäßigeren Umgang.

     

    Ich nehme vielmehr an, was mir angeboten wird, bitte um mehr und stehe für mehr bereit. Ich fordere nicht, ich BITTE! Freundlich! Das, und nur das, ist zum Wohle aller.

     

    Mehr Demut täte manchem Elternteil gut. In jedem Fall dem Kind / den Kindern.

     

    Es ist hilfreicher das Selbstbewusstsein und Miteinander zu fördern als das Ego und das Gegeneinander.

     

    Doch ich befürchte, dass wenige derjenigen die diese Zeilen hier lesen, begreifen worum es mir geht. Und noch weniger werden ihre eigene Größe nutzen, um das zu leben.

     

    Allerdings begreifen und nutzen solche Ansätze immer mehr Menschen.

     

    Liebe Grüße

    Axel Dörken

  • MM
    Martina Manson

    Liebes TAZ-Team, wie sie wissen schrieb der Väteraufbruch für Kinder eV, bisher immer zuverlässig was Umgang anbelangt, so auch am 28.08.09 folgendes (Hervorhebungen von mir):

     

    "[...] weist jedoch darauf hin, dass die ANWENDUNG DER MEISTEN VORSCHRIFTEN IM FREIEN ERMESSEN DER GERICHTE. Weder der umgangsberechtigte Elternteil noch das Kind hat EINEN ANSPRUCH AUF BESTIMMTE MASSNAHMEN. Der VAfK fordert deshalb Gerichte und Behörden auf, ihren Ermessensspielraum konsequent zu nutzen, um dem Recht von Kindern auf Umgang mit beiden Elternteilen und deren Angehörigen (§ 1626 Abs. 3 BGB) Geltung zu verschaffen, SOWEIT DAS KINDESWOHL DEM NICHT MACHWEISLICH ENTGEGENSTEHT. Bislang verliert ein hoher Prozentsatz von Kindern nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu einem Elternteil und seinen Familienangehörigen, zumeist ist es der Vater. Der Umgang mit beiden Elternteilen ist eine wichtige Voraussetzung für die geistig und seelisch gesunde Entwicklung von Kindern.

    [...]"

     

    Da hier recht eindeutig beschrieben wird, dass keine Änderung zur bisherigen menschenrechtsverletzenden Verfahrensweise, durch Müttern, unterstützt von deutschen Richtern und Jugendämtern, eintreten wird.

    Daher verstehe ich es nicht, warum wie SIE mal wieder Väter, die neuen Lebenspartnerinnen der Väter, sowie deren Kinder, bereits ab der Überschrift mit Falschaussagen vorsätzlich hinters Licht führen führen wollen. Zudem verstehe ich auch nicht, warum ausgerechnet der VAMV zitiert wird, der nachweislich Mütter darin berät, wie das Grundrecht auf Umgang torpdiert wird.

  • U
    Unzeit-gemäß

    @ Claire:

    "Oder aber, man verzichtet auf zweifelhafte, einseitige Sanktionsandrohungen. "

     

    Die Sanktionsandrohung ist deshalb im Effekt "einseitig", weil das gegenwärtige Familienrecht einseitig ist: Es gibt einen Erziehungsberechtigten (fast immer die Mutter) und eines Unterhaltsverpflichteten (fast immer der Vater).

     

    Man muss kein durchgeknallter "Maskulinist" sein und zu sehen, dass das gegenwärtige Familienrecht eine ziemlich deutliche Schieflage zugunsten der Frau hat, die sich quasi immer hinter dem vermeintlichen Kindeswohl verstecken kann.

     

    (Wenn man so will: Im Scheidungsfall zeigt sich eine Kehrseite der patriarchalen Rollenverteilung.)

  • R
    rechtlos

    Taz verharmlost wiedermal. In 95 % der Fälle bekoomt die Mutter das Sorgerecht,in mindestens50 % der Fälle wird der Kontakt durch die Mutter versucht zu unterbinden oder zu unterlaufen.

    Da Mütter sich staatlich legitimiert unterhaltsgepampert auf die faule Haut legen können,und Jugendämter und Familienrichter sich quasi durchgehend als 2.level- Frauenbeauftragte sehen, wird sich daran leider nichts ändern. Würde mit Frauen so verfahren, wie unser Land hier regelmäßig mit Männern verfährt, wäre die Empörung groß. An dieser Verknechtung des Mannes zum Unterhaltsdepp, der keine echte Chance hat, Vater zu sein, ist die TAZ mitschuld! Unterhaltszahler sollten gemeinsam in den ahlstreik gehen, bis die politik sich endlich für die Lebenswirklichkeit von Männern interessiert. Wir Männer sind auch Wähler!

  • C
    Claire

    Die Überschrift dieses Artikels ist nicht korrekt -wenn ein Elternteil den Umgang verweigert, weil er das Kind dann doch nicht sehen will oder Termine kurzfristig absagt, droht real keine Geldstrafe. In diesem Sinne wird rechtlich sehr einseitig Druck ausgeübt, nämlich nur in Bezug auf die Person (meist die Mutter) die das Kind alltäglich versorgt und den Umgang zum anderen Elternteil befördern soll, notfalls mit Sanktionen. Wenn es hier aber wirklich um die Rechte des Kindes auf Umgang gehen würde, müßte mehr getan dafür werden das eine Einhaltung einer Umgangsvereinbarung für beide Elternteile gilt.

    Oder aber, man verzichtet auf zweifelhafte, einseitige Sanktionsandrohungen.

  • BV
    betroffener Vater

    Ich habe einen solchen Antrag auf Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft gg. Kindesmutter gestellt und das drücke ich auch durch, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

    Und gg. die involvierten Jugendämter bin ich ebenfalls rechtlich vorgegangen u.a. wg. Verdachts der Urkundenfälschung.

     

    Meine Kinder sind's mir wert.....

    • V
      Vati
      @betroffener Vater:

      Das werde ich auch machen, ich kämpfe um mein Kind. "Ich kann doch die Mutter nicht einsperren" habe ich oft gehört vom Richter, ich frage mich nur warum er dann solche Sanktionsmassnahmen in seinen eigenen Umgangsbeschluss reinschreibt. Meine Ex boykottiert seit einem Jahr einen richterlichen Umgangsbeschluss der dem Wohle des Kindes dient. Sämtliche Anschuldigungen gehen ins Leere, dass die Mutter lügt ist mir eh bekannt. Aber die Masche mit dem Vater der vorhat sein Kind zu missbrauchen kann eine Mutter viel erreichen, Begleiteter Umgang, die Aussetzung des Umgangsbeschluss, Beschwerde einreichen wenn dieser wieder in Kraft tritt etc. etc. Es genügt ein Verdacht zu äußern, bewiesen werden mus gar nix. So wie im Mittelalter eben wo es genügte wenn jemand als Hexe verdächtigt wurde.

  • M
    MirReichtEs

    An alle Männer (bzw. Väter und die, die es werden wollen):

     

    setzt keine Kinder mehr in die DEUTSCHE Welt.

     

    Vielleicht merken diese Regierungsdeppen und alle, die meinen, eine Familie besteht nur aus MUTTER und kind (würden diesen übelen, brutalen, ständig besoffenen, unterhaltswerweigernden, faulen Sexualstraftäter am liebsten direkt nach der Samenspende in den Steinbruch schicken, 40 Jahre bei Wasser und Brot), dass trotzt jahrelanger volksverdummung und höchstrichterlich zementierten Scheidungs-/Trennungs- und "liebe Mamma - böser Papa" Industrie, dass dieses Land familiär am Ende ist!

     

    Frieden in der Familie kann und wird es nicht geben, solange ein Teil der Familie, diese nach belieben beherrschen und zerstören kann und dafür regelmäßig mit üppigen, dauerhaften Zahlungen belohnt wird.

  • VV
    Vater von Madeleine

    Auch Mama muss sich an die Regeln halten. Klar stimm ich dafuer: Mama ist im Gefaengnis, weil sie sich nicht an die Regeln haelt, aber das auch muss. Die Kinder, die was anderes lernen werden spaeter aller Wahrscheinlichkeit nach genau die gleichen Verhaltensweisen an den Tag legen. Warum auch nicht, hat ja bei Mama schon gut geklappt.

    • V
      Vati
      @Vater von Madeleine:

      Wenn die Mütter merken dass ihnen eh nix passiert, machen sie dann sowieso grade was sie wollen, ist doch klar. Aber wenn eine Mutter in den Knast gehen müste wegen ihrer Umgangsverweigerung, hat auch sie es zu verantworten dass es so kommen musste. Und das Kind ist eh schon geschädigt, da lange Zeit vom Vater zwangsgetrennt.

  • AS
    A. Skrypek

    Das alles gehört zu einer riesigen Hinhaltetaktik, mit der man, nein genauer: frau in Deutschland seit etlichen Jahren KInder, Väter, Großeltern, Elternrechtsgruppen usw. hinhält. Schon das "neue" Kindschaftsrecht von 1998 war solch eine riesige Mogelpackung, die nicht das Papier wert ist, auf dem es steht.

     

    Während "nichteheliche" (eine ebenfalls vertrösten sollende Begrifflichkeit) Kinder in Frankreich (und jetzt auch in Luxemburg und der Schweiz) in der Genuß kommen, einen Elternteil nicht mehr durch den Egoismus des anderen verlieren zu müssen, meinen Zypris & Co (Schwarzer/von der Leyen/Merkel/Roth etc.), ein 80 Millionen-Volk weiter für dumm verkaufen zu können.

     

    Und offenbar "funktioniert's" hervorragend: Die Kinder bleiben weiter "unter der Fuchtel" der Mütter (szs. "in Geiselhaft"), die Väter bleiben weiter die dummen Zahlesel, die sich mit Krümeln eines Kuchens abspeisen lassen müssen, dessen Hälfte ihnen zustünde. Mucken sie auf (nehen sie z.B. ihre einungsfreiheit in Anspruch), wird der Kontakt-Hahn zwischen ihnen und ihren Kindern mal eben ein Jahre oder sogar Jahrezehnte zugedreht.

     

    Die Gerichtakten der bösen ("renitenten") Väter sind seitdem prall gefüllt, daß sich dort immer das Kindeswohl (juristisch dehnbarer Gummibegriff, der in Wahrheit "Mütterbevorzugung" lauten müßte) angebl. "gefährdende" Gegengründe extrahieren ließen.

     

    Ich persönlich warte jetzt seit über drei Jahren darauf, mein Kind kennenzulernen, und glaube nicht mehr an flächendeckende Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, oder kritische Berichterstattung der Presse in diesem Lande.

  • H
    Hinrich

    Und was ist mit Elternteilen, die sich dem Umgang verweigern? Da wäre doch auch mal ein Ordungsgeld sinnvoll.

  • T
    Tom

    Warum nur wird das von allen beteiligten - Müttern, Vätern, Kindern ,Jugendamt etc. - mit Erfolg praktizierte Cochemer Modell nicht bundesweit gefördert?

     

    www.ak-cochem.de

  • JM
    J. M. Keynes

    Wenn man nicht wüsste, dass Gesetzgebung und Gerichtspraxis zwei verschiedene Paar Schuhe sind, dann könnte man langsam Hoffnung schöpfen. Aber in Anbetracht des neuen Scheidungsrechtes und der bisherigen Gerichtspraxis, die es immer noch blendend versteht, aus Frauen Opfer zu basteln, sollte man sich auch von diesem Gesetz nicht allzuviel erwarten.

  • A
    Andreas

    Das Gesetz ist ein Witz, denn schon vorher konnten Richter7jugendamt harte Sanktionen verhängen wenn sie wollten und taten es so gut wie nie. Das es sich bei den meisten Müttern um HartzIVer handelt ist mit Ordnungsgeld nichts zu machen un selbst wenn wäre eine Geldstrafe ja auch gegen das Kindeswohl also wird sie nicht verhängt, Gefängnis analog.

     

    Die Äußerungen vom VaMV zeugen nicht nur von wenig vernunft und noch weniger Menschlichkeit sondern auch von einer massiven Rechtsstaatfeindlichkeit. Das Mütter aus purer Boshaftigkeit und Egoismus lügen und die Kinder indoktrininieren können ist für diese Leute einfach undenkbar.

  • P
    Patrick.R

    Das wird nix. Schon jetzt könnten Gerichte Sanktionen gegen umgangsboykottierende Mütter verhängen (Zwangsgeld etwa), wird aber nicht gemacht. Genauso wird man es mit Gefängnis halten.

     

    @Axel: Deine Demutsübung hast du gut gelernt. So wünscht sich der gemeine Feminist den Mann!

  • M
    Michael

    Falls diese Gesetzte jemals zur Anwendung kommen sollten wird das so ablaufen:

     

    Richterin: "Dudu böses Mädchen sollst auch den Papi mit seinen Kindern spielen lassen, in den Knast kann ich dich nicht werfen, du hast Kinder, benimm dich besser." *Augenzwinkern

    Mädchen: "Jawohl Frau Richterin." *Augenzwinkern

     

    2 Jahre Später

    Richterin: "Dudu böses Mädchen sollst auch den Papi mit seinen Kindern spielen lassen, in den Knast kann ich dich nicht werfen, du hast Kinder, benimm dich besser."

    Mädchen: "Jawohl Frau Richterin."

     

    7 weitere Wiederholungen später.

     

    Jetzt ist es zu spät, das Kind ist erwachsen, hasst die Mutter die dt. Justiz und ganz besonders den Vater weil er in den Augen des Kindes nicht gekämpft hat.

    Aber die Richterin ist inzwischen in Frühpension irgendwo am Mittelmeer und "das Mädchen" hatte 18 Jahre einen Zahlesel den es nach Strich und Faden fertigmachen konnte.

    GANZ GROSSES KINO!

  • Q
    qed

    Selbst im Zentralorgan des deutschen Lesbostalinismus, der taz muß man eine Schieflage der Justizwirklichkeit im Feminat BRD eingestehen. Vermutlich nur deshalb, weil die progressive Leserklientel in ganz besonderem Maße betroffen ist. Aber wir können sicher sein: Heide Östreich wird's bald wieder politisch korrekt richten.

  • BB
    Beppo Boppel

    Ich glaube, die Mutter mißhandelt die Kinder, ich kann das aber nicht beweisen.

    Kann ich die Kinder jetzt zu mir holen?

  • H
    Horst

    Die Sanktionsmöglichkeit ist eine "Kann-Bestimmung". Wie diese in der Praxis aussehen wird, wissen doch hunderttausende von ausgegrenzten Vätern in diesem Land jetzt schon - es wird nichts passieren.

    Was z.B. in Frankreich, Belgien oder Dänemark ganz selbstverständlich gegen umgangsverweigernde Elternteile angewandt wird (Geldstrafen, Sorgerechtsentzug, Haftstrafen), bleibt hierzulande reine Utopie. Ob das "Druckmittel" nun Zwangsgeld oder Ordnungsgeld heißt, ändert daran nichts. Mütterrechte gehen weiterhin vor Kinderrechte.

    Interessant auch daß der VAMV, der ohnehin gegen das väterliche Sorgerecht ist, und sich mit dieser Meinung am absoluten Ende nicht nur der europäischen, sondern der weltweiten Entwicklung befindet, wieder den "Klassiker" des sexuellen Mißbrauchs aus der Mottenkiste hervorkramt. Abgesehen davon daß sexueller Mißbrauch durch Väter höchst selten vorkommt, kennt der VAMV offenbar nicht einmal die Unschuldsvermutung, der bloße Verdacht der Mutter soll ausreichen um den Umgang willkürlich auszusetzen. Damit befindet sich der VAMV, trotz öffentlicher Gelder durch das Justizministerium auch außerhalb des Rechtsstaates.

  • 3
    3fachVater

    Nur wer vor der verschlossenen Tür steht und das Kind dahinter nach dem Papa rufenhört und wer Anwaltschreiben ständig wechselnder mit Prozesskostenhilfe finazierter Anwälte bekommt und vom Jungendamt den Hinweis bekommt, man möge doch auf das Urteil des Gerichtes warten, gegen das das verweigernde Elternteil sowieso wieder verstößt und wer dann beim doch wieder stattfindenden Umgang die Liebe des Kindes erfährt, kann nachvollziehen um was es eigentlich geht. Das Zeichen, dass diese Gesetz setzen soll ist gut, in der Realität kann es durch Druck vielleicht etwas bewirken..Aber viel besser wäre die Zwangsmöglickeit zur Mediation oder therapeutischer Hilfe, denn wer Umgang dem Kind verweigert hat gaz einfach einen psychischen Defekt zum Schaden des Kindes...nur leider geht Erwachsenschutz und vor allem Mutterschutz weit vor Kinderschutz...

  • E
    erbsenzähler

    Sich trennende Eltern handeln eigentlich nie vernünftig und sehr oft wirken die Verletzungen ein Leben lang nach. Deshalb wird der Kampf um das Kind oder die gemeinsamen Kinder so oft - sogar mit guten, öfter allerdings nur im Namen guter Absichten - mit allen möglichen Mitteln geführt. Dem Trennungskind wird das nicht gerecht. In der Regel ist der Umgang mit beiden Elternteilen das Beste für das Kind, übrigens Großeltern beider Seiten eingeschlossen. Deshalb ist es im Kindesinteresse jeder Regelung zu begrüßen, die mögliche Erfolgsaussichten im Kampf im das Kind vereitelt. Solange ein Elternteil ohne ernsthaft Sanktionen befürchten zu müssen seinen Krieg mit dem - inzwischen zum Dämon stilisierten - Ex-Partner über ein Unterlaufen des des Unterhaltsrechts fortsetzen kann, werden viel zu viele das auch tun.

     

    Wie sich die Wahrnehmung des Ex-Partners nach einer Trennung verändert, zeigt sich im inflationären Vorwurf Kindesmissbrauch durch den Ex-Partner bzw. durch einen neuen Partner der Ex-Partnerin. Entsprächen die geäußerten Vorwürfe der Realität, wäre Kindesmissbrauch ein Massendelikt. Dem ist wohl kaum so, außer in Dunkelzifferfantasien. Wobei sich allerdings die Frage stellt, wieso bei einer inzwischen hochsensiblen Öffentlichkeit und Justiz, die Dunkelziffer sich nicht in massenhaften Verurteilungen widerspiegelt.

  • AD
    Axel Dörken

    Ich, ein Vater der sein Kind nur selten sieht, empfinde dieses Urteil als wenig sinnvoll.

     

    Zwar wird hier das Recht des anderen Elternteils, in meinem Fall das Meine, gestärkt, doch wird scheinbar immer noch nicht begriffen, dass der Streit, bzw. Rechtsstreit, nicht der Weg des friedvollen Miteinanders ist.

     

    Wie wäre es damit: Die Judikative, die Legislative und die Exekutive arbeiten mehr daran Lösungen zu finden, die das Miteinander im Mittelpunkt haben, als das Trennende.

     

    Wenn ein Rechtstreit von einer Partei gewonnen und zugleich von der anderen verloren worden ist, haben am Ende, in solcherlei Fällen alle drei Parteien (beide Elternpaare und das /die Kind/er), verloren, da es bei keinem Streit faktische Gewinner geben kann. Ein Gerichtsurteil verhärtet die Fronten. Und darunter haben alle zu leiden. Auch die vermeintlichen Gewinner.

     

    Es ist also wesentlich hilfreicher die Lösung im Dialog auf der Ebene des Selbstbewusstseins zu finden, als im Streit auf Ego-Ebene das eine Ego zu befriedigen und das andere Ego zu bestrafen. Derlei Dialoge, auf Ego-Ebene, fehlt die Basis zum Erfolg: die Augenhöhe. - Und da der Weg das Ziel ist, gebiert aus Streit nur neuer Streit. Meißt einer, unter dem das Kind, die Kinder am meißten leidet/leiden.

     

    Deswegen verzichte ich, schweren Herzens - anfangs oftmals wütend, oftmals weinend und mit der Zeit immer häufiger mit der Situation zufriedener - auf einen regelmäßigeren Umgang.

     

    Ich nehme vielmehr an, was mir angeboten wird, bitte um mehr und stehe für mehr bereit. Ich fordere nicht, ich BITTE! Freundlich! Das, und nur das, ist zum Wohle aller.

     

    Mehr Demut täte manchem Elternteil gut. In jedem Fall dem Kind / den Kindern.

     

    Es ist hilfreicher das Selbstbewusstsein und Miteinander zu fördern als das Ego und das Gegeneinander.

     

    Doch ich befürchte, dass wenige derjenigen die diese Zeilen hier lesen, begreifen worum es mir geht. Und noch weniger werden ihre eigene Größe nutzen, um das zu leben.

     

    Allerdings begreifen und nutzen solche Ansätze immer mehr Menschen.

     

    Liebe Grüße

    Axel Dörken

  • MM
    Martina Manson

    Liebes TAZ-Team, wie sie wissen schrieb der Väteraufbruch für Kinder eV, bisher immer zuverlässig was Umgang anbelangt, so auch am 28.08.09 folgendes (Hervorhebungen von mir):

     

    "[...] weist jedoch darauf hin, dass die ANWENDUNG DER MEISTEN VORSCHRIFTEN IM FREIEN ERMESSEN DER GERICHTE. Weder der umgangsberechtigte Elternteil noch das Kind hat EINEN ANSPRUCH AUF BESTIMMTE MASSNAHMEN. Der VAfK fordert deshalb Gerichte und Behörden auf, ihren Ermessensspielraum konsequent zu nutzen, um dem Recht von Kindern auf Umgang mit beiden Elternteilen und deren Angehörigen (§ 1626 Abs. 3 BGB) Geltung zu verschaffen, SOWEIT DAS KINDESWOHL DEM NICHT MACHWEISLICH ENTGEGENSTEHT. Bislang verliert ein hoher Prozentsatz von Kindern nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu einem Elternteil und seinen Familienangehörigen, zumeist ist es der Vater. Der Umgang mit beiden Elternteilen ist eine wichtige Voraussetzung für die geistig und seelisch gesunde Entwicklung von Kindern.

    [...]"

     

    Da hier recht eindeutig beschrieben wird, dass keine Änderung zur bisherigen menschenrechtsverletzenden Verfahrensweise, durch Müttern, unterstützt von deutschen Richtern und Jugendämtern, eintreten wird.

    Daher verstehe ich es nicht, warum wie SIE mal wieder Väter, die neuen Lebenspartnerinnen der Väter, sowie deren Kinder, bereits ab der Überschrift mit Falschaussagen vorsätzlich hinters Licht führen führen wollen. Zudem verstehe ich auch nicht, warum ausgerechnet der VAMV zitiert wird, der nachweislich Mütter darin berät, wie das Grundrecht auf Umgang torpdiert wird.

  • U
    Unzeit-gemäß

    @ Claire:

    "Oder aber, man verzichtet auf zweifelhafte, einseitige Sanktionsandrohungen. "

     

    Die Sanktionsandrohung ist deshalb im Effekt "einseitig", weil das gegenwärtige Familienrecht einseitig ist: Es gibt einen Erziehungsberechtigten (fast immer die Mutter) und eines Unterhaltsverpflichteten (fast immer der Vater).

     

    Man muss kein durchgeknallter "Maskulinist" sein und zu sehen, dass das gegenwärtige Familienrecht eine ziemlich deutliche Schieflage zugunsten der Frau hat, die sich quasi immer hinter dem vermeintlichen Kindeswohl verstecken kann.

     

    (Wenn man so will: Im Scheidungsfall zeigt sich eine Kehrseite der patriarchalen Rollenverteilung.)

  • R
    rechtlos

    Taz verharmlost wiedermal. In 95 % der Fälle bekoomt die Mutter das Sorgerecht,in mindestens50 % der Fälle wird der Kontakt durch die Mutter versucht zu unterbinden oder zu unterlaufen.

    Da Mütter sich staatlich legitimiert unterhaltsgepampert auf die faule Haut legen können,und Jugendämter und Familienrichter sich quasi durchgehend als 2.level- Frauenbeauftragte sehen, wird sich daran leider nichts ändern. Würde mit Frauen so verfahren, wie unser Land hier regelmäßig mit Männern verfährt, wäre die Empörung groß. An dieser Verknechtung des Mannes zum Unterhaltsdepp, der keine echte Chance hat, Vater zu sein, ist die TAZ mitschuld! Unterhaltszahler sollten gemeinsam in den ahlstreik gehen, bis die politik sich endlich für die Lebenswirklichkeit von Männern interessiert. Wir Männer sind auch Wähler!

  • C
    Claire

    Die Überschrift dieses Artikels ist nicht korrekt -wenn ein Elternteil den Umgang verweigert, weil er das Kind dann doch nicht sehen will oder Termine kurzfristig absagt, droht real keine Geldstrafe. In diesem Sinne wird rechtlich sehr einseitig Druck ausgeübt, nämlich nur in Bezug auf die Person (meist die Mutter) die das Kind alltäglich versorgt und den Umgang zum anderen Elternteil befördern soll, notfalls mit Sanktionen. Wenn es hier aber wirklich um die Rechte des Kindes auf Umgang gehen würde, müßte mehr getan dafür werden das eine Einhaltung einer Umgangsvereinbarung für beide Elternteile gilt.

    Oder aber, man verzichtet auf zweifelhafte, einseitige Sanktionsandrohungen.

    • V
      Vati
      @Claire:

      Die Sanktionsandrohungen in meinem Umgangsbeschluss (Geldstrafe und Ersatzweise Haft) gelten für beide Elternteile, also auch für mich wenn ich etwa den Umgangstermin nicht wahrnehmen würde. Es ist allerdings die Mutter die die Umgänge verweigert, mit hahnebüchenen sich immer wieder wechselnden Begründungen. Sie verletzt dabei ständig das Recht des Kindes auf Familie, ein Menschenrecht und speziell ein Kindesrecht. Und niemand gebietet dieser Mutter Einhalt. Ich aber werde weiter kämpfen für die Rechte eines/meines Kindes. Dass es einem der Staat so schwer macht hätte ich nie gedacht, es ist sie als würden manche Gesetze für Frauen nicht gelten, so kommt es mir vor bzw. so wirkt es sich aus.