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Behörde agierte unverantwortlich –betr. dto.

Tief betroffen haben wir den Zeitungen entnommen, daß der vor einem Jahr an unsere Schule versetzte Kollege die Notlage einer minderjährigen Schülerin ausgenutzt hat. Für diesen sexuellen Mißbrauch ist ausschließlich der Kollege und nicht das Mädchen verantwortlich. Hierfür sind schwierige Familienverhältnisse und Engagement in der Schule keine Rechtfertigung.

Dem Kollegium wurde keine Begründung für die Versetzung mitgeteilt, wie es fälschlicherweise der Presse zu entnehmen ist. Wir halten es für unverantwortlich, den Kollegen einer Schule zuzuweisen, in der häufig Kinder betreut werden, die bereits Grenzüberschreitungen durch Erwachsene ausgesetzt waren oder sind, die psychisch instabil sind und oft auch über begrenzte Phasen in Einzelbetreuung beschult werden. Wir verwehren uns auf das Schärfste dagegen, von dem Mißbrauch gewußt, ihn gedeckt und den verurteilten Kollegen kontrolliert zu haben. Wären uns die Tatsachen bekannt gewesen, hätten wir schon vor einem Jahr die Zusammenarbeit mit dem Kollegen an unserer Schule abgelehnt.

Erklärung des Lehrerkollegiums, Namen und Schule sind der Redaktion bekannt

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