Behindertenpolitik: Kunde statt Antragsteller
Der Senat versucht neue Wege in der Behindertenpolitik: Aus „hilfebedürftigen Klienten“ sollen „hilfeeinkaufende Kunden“ werden. Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Sozialhilfe haben, mussten bislang alles, was ihnen zusteht, extra beantragen: Wäschepflege, Beförderungspauschale, aber auch persönliche Assistenz. Das Geld dafür soll es nun als persönliches Budget monatlich oder jährlich aufs Konto geben. Die behinderten Menschen sollen selbst entscheiden können, wen sie wann und für wie lange für welche Hilfe bezahlen wollen.
Die Sozialbehörde startet mit maximal 100 Teilnehmern den Modellversuch, der auf zwei Jahre angelegt ist und wissenschaftlich begleitet wird. Dabei soll ausdrücklich nichts gespart werden. Ziel ist mehr Eigenverantwortlichkeit behinderter Menschen. Langfristig soll die Pauschalierung aber auch die Verwaltung vereinfachen.
Darüber hinaus probiert die Behörde eine Familienentlastungspauschale aus: Eltern behinderter Kinder, die Sozialhilfe bekommen, mussten bislang beantragen, wenn sie stundenweise oder auch mal tageweise von der Betreuung ihres Kindes entlastet werden wollten. Auch dafür soll es jetzt eine Pauschale geben, ebenso wie für „gastweise Unterbringung“, wenn betreuende Angehörige kurzfristig ausfallen. Beide Versuche gründen sich auf eine „Experimentierklausel“ im Bundessozialhilfegesetz. san
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