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Behinderten-, aber kein Minderheitenschutz

■ Einigkeit über Verfassungsänderungen

Bonn (dpa) – Die Bundestagsparteien haben sich am gestrigen Donnerstag auf Kernpunkte der geplanten Verfassungsänderung geeinigt. Der Rechtsausschuß beschloß einstimmig, Behinderte künftig unter den ausdrücklichen Schutz des Grundgesetzes zu stellen. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, lautet die Ergänzung zu Artikel drei des Grundgesetzes, für die nun die erforderliche Zweidrittelmehrheit in der Plenarsitzung am kommenden Donnerstag in Berlin gesichert ist.

Zuvor hatte bereits Einigkeit darüber bestanden, den Umweltschutz als Staatsziel in der Verfassung zu verankern und das Gleichberechtigungsgebot für Frauen zu stärken. Diese unstrittigen Punkte sollen dem Parlament in einem Gesetzespaket zur Diskussion gestellt werden. Als Einzelgesetze sollen dagegen Initiativen beraten werden, in denen die Union gestern Abstimmungsniederlagen hinnehmen mußte. Für sie wird es im Plenum voraussichtlich keine Zweidrittelmehrheit geben. SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und PDS sprachen sich gegen die Stimmen der Union dafür aus, einen besonderen Schutz für die in Deutschland lebenden Minderheiten in die Verfassung aufzunehmen. Die entsprechende Formulierung lautet: „Der Staat achtet die Identität ethnischer, kultureller und sprachlicher Minderheiten.“ Auch der Tierschutz und die Achtung nichtehelicher Lebensgemeinschaften sollten im Grundgesetz ausdrücklich berücksichtigt werden, lautete das Mehrheitsvotum.

Auf Betreiben der FDP wurde eine Formulierung angenommen, die in der Präambel zur „Herstellung der inneren Einheit Deutschlands“ aufruft. Eine Reihe von SPD-Forderungen, darunter die Verankerung sozialer Staatsziele und die Einschränkung von Rüstungsexporten, wurde dagegen abgelehnt. Keine Empfehlung gab der Rechtsausschuß zu dem interfraktionellen Antrag, den Appell zu „Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn“ in das Grundgesetz zu schreiben.

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