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Beharrlich bohren!

■ Zum Ärger mit dem Petitionsausschuß, Knastseite vom 5.9.90

Ich verstehe die Verbitterung des Briefschreibers, nach 19 Monaten Blabla auf eine begründete Eilpetition. In einem solchen Fall verfahre ich folgendermaßen:

Habe ich nach spätestens vier Monaten keinen zufriedenstellenden Bescheid vom Petitionsausschuß, bemühe ich den Herren Landtagspräsidenten mit der Anfrage, warum die erbetene notwendige parlamentarische Kontrolle in zumutbarer Zeit bisher nicht erfolgt ist.

Hat sich darauf die Angelegenheit nicht alsbald in zufriedenstellender Zeit erledigt, bemühe ich zwei Monate später das zuständige Verwaltungsgericht, hier für Hessen Wiesbaden, mit einer Klage gegen den Hessischen Landtag, da dieser die an ihn gerichteten Eingaben (Petitionen) in zumutbarer Zeit „nicht gehörig bearbeitet“.

Dies ist dem Hessischen Landtag jetzt dreimal passiert und sie kommen in die Gänge!

Auch eine Anfrage beim Herrn Landtagspräsidenten, ob der „Untersuchungsausschuß Justizvollzug“ seinen Aufgaben und Verpflichtungen gerecht wird, kann von Nutzen sein, da es sich bei diesen Ausschußmitgliedern durchweg um Personen handelt, die diese Untätigkeit seit Jahren, teilweise über zehn Jahre aussitzen.

Wichtig ist, diese Leute ständig an ihre Unterlassung, Unfähigkeit und Mißachtung der Grundrechte zu erinnern, denn „steter Tropfen höhlt den Stein!“

Auf gar keinen Fall die Flinte ins Korn schmeißen, denn genau das wollen sie mit ihrer Untätigkeit erreichen. Andererseits erlebe ich ständig, daß beharrliches Bohren Erfolg zeigt. R.M., JVA Schwalmstadt

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