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Begrenzte Reisefreiheit

■ Markus Wolfs Haftbefehl aber bleibt

Düsseldorf (AFP) – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Auflagen gelockert, unter denen der frühere DDR-Spionagechef Markus Wolf von der Haft freigestellt bleibt. Der 70jährige dürfe ab sofort in der Bundesrepublik frei reisen, das Land jedoch nicht verlassen, entschied gestern der 4. Strafsenat. Der Senat hob zwar die Meldepflicht des Angeklagten für die Dauer des Verfahrens auf. Es lehnte jedoch zugleich einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls ab. Wolf, der seit Dienstag wegen Landesverrats und Bestechung vor Gericht steht, durfte bislang den Bezirk Berlin-Mitte nur mit Genehmigung der Behörden verlassen. Außerdem mußte sich der ehemalige Chefspion regelmäßig bei der Polizei melden. Der Haftbefehl müsse in Kraft bleiben, da nach wie vor Fluchtgefahr bestehe, begründete das Gericht die Ablehnung des Antrages. Wolfs Verteidiger hatten argumentiert, das Erscheinen des Angeklagten beweise, daß Wolf nicht fliehen wolle. Dagegen betonte das Gericht, Wolf müsse mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen.

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