: Begehren rechtmäßig
Die Gegner der Shopping-Mall am Bahnhofsvorplatz Bonn triumphieren: Ihr Bürgerbegehren ist rechtlich zulässig
Bonn taz ■ Einen Etappensieg haben die Gegner der Bebauung des Bonner Bahnhofsvorplatzes errungen. In einem von der Stadtverwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten kommt Harald Hofmann, Professor für öffentliche Verwaltung an der Fachhochschule Köln, zu dem Ergebnis, „dass das Bürgerbegehren Bebauung Bahnhofsvorplatz (...) insgesamt zulässig ist“.
Die Bonner Grünen, Mitinitiatoren des Begehrens, sind zufrieden. Sie hatten befürchtet, dass die Stadt mittels juristischer Spitzfindigkeiten den Bürgerwillen ignorieren will. „Dieses Instrumentarium wird gerne dadurch unterhöhlt, dass man es über die Prüfung der Zulässigkeit wieder kippt“, meint der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Tom Schmidt.
Insgesamt 24.898 Gegner der vorgeschlagenen Bebauung hatten sich seit Mitte Mai in die Listen eingetragen. Die Überprüfung durch die Verwaltung ergab, dass 18.150 Unterschriften gültig sind. 8.923 wären erforderlich gewesen. Die Gegner fordern das Ende der Verhandlungen mit dem Investor, der Düsseldorfer Brune Consulting, und die öffentliche Neuausschreibung des Projekts. Nach den bisherigen Plänen rücke die Bebauung zu nah an das Bahnhofsgebäude heran und falle insgesamt zu protzig aus, bemängeln die Kritiker. Außerdem seien bei der Planung weder ÖPNV noch Radfahrer oder Fußgänger bedacht worden. Nicht zuletzt stößt das Nutzungskonzept – Investoren sprechen von einem „Mall-Konzept“ – mit riesigen Gewerbeflächen für große Ketten in Bonn sauer auf.
Der öffentliche Gegenwind hatte den Investor mehrfach zu Kompromissen veranlasst. Den Grünen reicht das aber nicht. Sie fordern nun eine „saubere und nicht angreifbare Lösung“. An der Forderung des Bürgerbegehrens nach Neuausschreibung führe kein Weg vorbei. „Selbst wenn der Investor alle Vorschläge übernimmt, fordern wir trotzdem die Neuausschreibung“, sagte Ratsherr Rolf Beu.
Weiter geht Beu „zu hundert Prozent davon aus“, dass der Rat in seiner Sitzung am 9. Dezember die Zulässigkeit des Begehrens bestätigt. Doch nur wenn das Stadtparlament sich dem Bürgerbegehren inhaltlich anschließt, käme es auch zur geforderten Neuausschreibung des Bahnhofsprojekts. Allzu wahrscheinlich ist das nicht, nur eine Minderheit im Bonner Rat aus Grünen und Bürger Bund Bonn ist eindeutig gegen die Pläne. Die SPD ist gegen das Bürgerbegehren, CDU und FDP schwanken.
Sollte der Rat dem Begehren nicht entsprechen, kommt es innerhalb von drei Monaten zum Bürgerentscheid. Rund 44.000 Bonner müsste die „Aktionsgemeinschaft Bahnhofsvorplatz“ dann auf ihre Seite ziehen. „Wir gehen davon aus, dass das klappt“, gibt Beu sich optimistisch. Martin Ochmann