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■ Befangenheit wurde nicht nachgewiesenOst-Professor hat nichts gegen West-Studenten

Leipzig (AP) – Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die Klage eines Studenten aus Westdeutschland, der seinem ostdeutschen Professor Voreingenommenheit vorwirft, abgewiesen. Ihm konnten keine Vorurteile gegen Studenten aus den alten Ländern nachgewiesen werden.

Der Tiermedizinstudent war im Februar 1996 durch zwei Wiederholungsprüfungen gefallen und hatte dem Professor Befangenheit vorgeworfen. Er habe in den Prüfungen zu hohe Anforderungen an ihn gestellt, außerdem soll er ihn ständig unterbrochen, den Kopf geschüttelt und mit den Augen gerollt haben. Nach Aussagen des 27jährigen hat er sich in Vorlesungen mehrmals abfällig über westdeutsche Studenten und das westdeutsche Schulsystem geäußert. Außerdem sei der Beisitzer während der Prüfung eingeschlafen.

Nichts davon konnte vor Gericht nachgewiesen werden. Zeugen bestätigten nicht, daß der Leipziger Professor das westdeutsche Schulsystem als nicht für ein naturwissenschaftliches Studium geeignet bezeichnet habe. Zudem klärte ein Gutachten, daß der Prüfungsstoff durchaus zulässig und die Prüfungsdauer nicht zu lang war. Der Professor, der wegen solcher Vorwürfe bereits mehrmals vor Gericht stand, hatte als Zeuge die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen abgestritten.

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