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Bedrückende Geheimniskrämerei

betr.: „Gekürzte Rente wegen Pornoplakate“, taz vom 13./14. 11. 99

Aus der Kürze der Meldung geht leider nicht hervor, wie anfechtbar dieses kirchliche Disziplinierungsverfahren gegen den unbequemen Kollegen Dietrich Kuessner von Anfang an ist. Ursprünglich hatte sich die Kirche an die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen der angeblich pornographischen Wahlplakate angehängt. Als das Verfahren, wie berichtet, eingestellt wurde, legte die Kirche nach, indem sie über Jahre zurückreichende Artikel von Kuessner aus der „Kirche von Unten“, einem alternativen theologischen Blättchen unserer Region, ausgrub und ihm darin enthaltene „Beleidigungen“ vorhielt. Unter anderem solle er den Papst beleidigt haben, offenbar ein schweres Dienstvergehen für einen evangelischen Pfarrer! [...]

Insgesamt muss man sagen, dass die Anklagepunkte gegen Kuessner beliebig zusammengeklaubt wurden und der Albernheit nicht entbehren. Bedrückend ist die Geheimniskrämerei der Kirche und dass dem kirchlichen Disziplinarrecht jede rechtsstaatliche Transparenz fehlt. Kein kirchliches Disziplinarurteil, und sei es noch so absurd, kann von einem weltlichen Gericht überprüft werden.

Kurt Dockhorn, Studentenpfarramt, Ev.-luth. Landeskirche

Braunschweig

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