: Beamten geht’s an Dienstbezüge
BERLIN dpa ■ Dienstvorgesetzte in Bundesbehörden können künftig nicht mehr nur Verweise und Geldbußen, sondern auch Kürzungen der Dienstbezüge und des Ruhegehalts als Disziplinarstrafen verhängen. Eine entsprechende Erweiterung der Befugnisse sieht eine Neuordnung des Disziplinarrechts für Bundesbeamte vor, die der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU/CSU bei Enthaltung der FDP und gegen die PDS verabschiedet hat. Damit tritt ab dem 1. Januar 2002 ein Bundesdisziplinargesetz an die Stelle der bislang geltenden Disziplinarordnung.
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