: Beamte verweigern Daten für NATO–Übung
Lüneburg (dpa) - Zwei Beamte der Lüneburger Stadtverwaltung weigern sich, als vorgesehene Teilnehmer an der im März 1987 stattfindenden NATO–Stabsrahmenübung Wintex–Cimex sich zuvor einer sogenannten Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Einer der beiden, der Leiter des städtischen Rechtsamtes, Peter Koch, hat das Verwaltungsgericht angerufen, weil er Rechte des Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes mit dem erzwungenen Ausfüllen des Fragebogens verletzt sieht. Seine Anwälte und die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer vertreten die Auffassung, daß spätestens seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 1983 eine Sicherheitsüberprüfung einer speziellen gesetzlichen Regelung bedarf. Daher sei es rechtswidrig, die an der Übung beteiligten Beamten zum Ausfüllen des Fragebogens zu zwingen. „Ich halte es für überzogen, wenn ich über die Angaben zum Familienstand, die ohnehin in meiner Personalakte sind, hinaus auch Daten über ehemalige Ehepartner, Eltern, Geschwister und Angehörige im sowjetischen Machtbereich bekanntgeben soll“, meint der 33jährige Jurist Koch.
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