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Bayern will gegen WAA–Urteil vorgehen

Berlin/München (lbn) - Die Landesanwaltschaft Bayern soll nach dem Willen des bayerischen Kabinetts gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan für die atomare Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) Wackersdorf Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin einlegen. Das Urteil vom 29.Januar 1988, mit dem der Bebauungsplan für die WAA aufgehoben worden war, habe grundsätzliche Bedeutung, hieß es nach der Ministerratssitzung am Dienstag. Erstmals werde verlangt, daß nuklearspezifische Risiken, deren Prüfung bisher dem atomrechtlichen Verfahren vorbehalten gewesen seien, ausdrücklich auch in die Abwägung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans einbezogen werden.

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