Bayerische Schulen: Sieg gegen den Kruzifixwahn
Drei Jahre musste ein Elternpaar aus Nürnberg kämpfen. Erst dann lenkte die Schule ein und entfernte das Kruzifix als staatliches Glaubenssymbol aus dem Klassenzimmer.
FREIBURG taz | In bayerischen Grund- und Hauptschulen hängt nach wie vor in fast jedem Klassenraum ein Kruzifix. Eltern können zwar verlangen, dass es abgehängt wird. Doch wie langwierig dies ist, zeigt ein aktueller Fall aus Nürnberg.
Der Streit begann im Herbst 2006, als die kleine Petra Weißbäcker* eingeschult wurde. Ihre Eltern verlangten sofort, das Kruzifix an der Wand des Klassenzimmers abzuhängen, weil dies der religiösen Neutralität des Staates widerspreche. "Das Kreuz drückt eine Dominanz des christlichen Glaubens aus und lässt keinen gleichberechtigten Raum für andere Weltanschauungen", so ihre Begründung. Als Alternative zur Entfernung des Kreuzes boten sie an, auch die Symbole anderer Weltanschauungen aufzuhängen.
Es gab ein Gespräch mit der Schulleiterin und der Klassenlehrerin. Am Ende gaben die Eltern, Marion Weißbäcker und ihr Partner, "um des Lieben Friedens willen" nach. Die damalige Klassenlehrerin bemühte sich dann immerhin um einen religiös neutralen Unterricht. Das änderte sich aber, als Petras Klasse im Sommer 2008 eine neue Lehrerin erhielt, die mit den Kindern zweimal täglich christliche Gebete sprach und darin auch auf Nachfrage keinerlei Problem sah.
Nun wollte Marion Weißbäcker auch nicht mehr zurückstecken und forderte wieder die Abnahme des Kruzifixes. Sie berief sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995. Damals hatte Karlsruhe die bayerische Kruzifixpflicht beanstandet. Die Religionsfreiheit verbiete es, dass Kinder zum "Lernen unter dem Kreuz" verpflichtet werden. In Bayern führte das Urteil damals zu Aufruhr und die CSU setzte es nur in minimaler Form um.
So heißt es heute im bayerischen Schulgesetz: "Angesichts der kulturellen und geschichtlichen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht." Das Gesetz, das für die rund 3.000 Grund- und Hauptschulen im Freistaat gilt, sieht allerdings auch vor, dass Eltern widersprechen können und die Schulleitung dann eine "gütliche Einigung" suchen sollte. Dabei sei auch der "Wille der Mehrheit" zu berücksichtigen. 1999 erklärte das Bundesverwaltungsgericht, dieses Gesetz sei verfassungskonform, wenn widersprechende Eltern dabei im Klassenverband anonym bleiben können und an die Begründung des Widerspruchs keine überzogenen Anforderungen gestellt werden.
In der Praxis begann für Marion Weißbäcker ein Hürdenlauf mit ungewissem Ausgang. Es gab neue Gespräche mit der Schulleitung und der Klassenlehrerin. Auch das Schulamt und der städtische Schulbürgermeister schalteten sich ein. Die Rektorin bot an, das Kreuz so zu hängen, dass die kleine Petra es im Unterricht nicht sieht. Außerdem legte sie den Wechsel des Mädchens auf eine Grundschule ohne Kruzifixe nahe. Dabei gibt es nach Auskunft des Schulamts gar keine Grundschulen ohne Kreuz im Klassenzimmer.
So verging mehr als ein Jahr mit Gesprächen und Schriftwechseln. Die Rektorin warf der Mutter vor, dass sie gar keine Glaubensprobleme geltend mache. Marion Weißbäcker verwies auf die Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität. Ihre Anwältin Helga Rauh drohte mit einer Untätigkeitsklage.
Da kam kurz vor Weihnachten die Nachricht der Rektorin. Weil Petra schon in die vierte Klasse gehe, sei ein Schulwechsel "nicht angemessen". Deshalb werde das Kruzifix nach den Weihnachtsferien abgenommen. Ab diesem Donnerstag wird Petra also in einem neutralen Klassenzimmer lernen. Ihre Mutter atmet auf und hofft: "Wenn mehr Eltern von ihrem Recht Gebrauch machen, ist so etwas künftig wohl einfacher." In Nürnberg war es nach Angaben des Schulamts der erste Widerspruch gegen ein schulisches Kruzifix seit 2002.
* Alle Namen der Familie geändert
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