Bayerische Beamte mit Fußfessel: Kontrolle am Knöchel
In Bayern wurde jetzt die elektronische Fußfessel getestet, die CSU-Justizministerin ist begeistert. Ex-Gewalt- und Sexualstraftäter sollen damit überwacht werden.
MÜNCHEN taz | Zehn bayerische Justizbeamte, Polizisten und Bewährungshelfer haben sich in der letzten Woche probeweise eine elektronische Fußfessel umgelegt. "Man kann damit schwimmen, Fußball spielen und joggen", sagte einer der Probanden am Dienstag in München. Fehlalarm habe es im Test nicht gegeben. Alle durchgespielten Szenarien hätten geklappt.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) war geradezu euphorisch: Sie sei voller Freude und Begeisterung darüber, dass ehemalige Gewalt- und Sexualstraftäter künftig mithilfe der elektronischen Fußfessel überwacht werden könnten, sagte sie dazu.
Die Justizministerin setzt auf die abschreckende Wirkung der Überwachung. "Der Täter weiß künftig: Ich habe da was am Bein, das permanent überwacht, wo ich bin", so Merk. Sie räumte ein, dass damit nicht jede Straftat verhindert werden könne, schon allein, weil nicht alle Kindergärten oder Spielplätze für ehemalige Sexualverbrechern als Verbotszonen ausgewiesen werden können.
"Ein Allheilmittel haben wir nicht", sagte Merk, "jedoch die Hoffnung, dass die elektronische Fußfessel eine unterstützende Wirkung haben kann."
Die elektronische Überwachung war eingeführt worden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Sicherheitsverwahrung von Straftätern nach deren Haft für verfassungswidrig erklärt hatte.
Künftig sollen deshalb all jene ehemaligen Straftäter eine Fußfessel angelegt bekommen, die bereits eine mindestens dreijährige Haftstrafe verbüßt haben und für die eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung aufgrund der veränderten Gesetzeslage nicht möglich ist. Fünf Bundesländer haben einen entsprechenden Staatsvertrag bereits unterzeichnet. Die übrigen Länder wollen folgen.
Vibrationen am Knöchel
Die im hessischen Bad Vilbel angesiedelte gemeinsame Überwachungsstelle soll ab 2012 reagieren, sobald ein ehemaliger Straftäter einen festgelegten Bereich verlässt oder einen für ihn gesperrten Bereich betritt. Verstößt der Überwachte gegen diese Weisungen, beginnt das Gerät an seinem Knöchel zu vibrieren.
Wenig später klingelt sein Telefon. Am Apparat sind die Mitarbeiter der zentralen Überwachungsstelle in Hessen, die nachfragen, was den Alarm ausgelöst hat. Nur wenn die Gefahr besteht, dass der Extäter eine erneute Straftat begeht, alarmieren sie die Polizei. Zugleich werden die per GPS übermittelten Aufenthaltsdaten des Überwachten zwei Monate lang gespeichert.
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