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Bayerische Beamte mit FußfesselKontrolle am Knöchel

In Bayern wurde jetzt die elektronische Fußfessel getestet, die CSU-Justizministerin ist begeistert. Ex-Gewalt- und Sexualstraftäter sollen damit überwacht werden.

Fünf Bundesländer haben schon den Fußfessel-Vertrag unterschrieben. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Zehn bayerische Justizbeamte, Polizisten und Bewährungshelfer haben sich in der letzten Woche probeweise eine elektronische Fußfessel umgelegt. "Man kann damit schwimmen, Fußball spielen und joggen", sagte einer der Probanden am Dienstag in München. Fehlalarm habe es im Test nicht gegeben. Alle durchgespielten Szenarien hätten geklappt.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) war geradezu euphorisch: Sie sei voller Freude und Begeisterung darüber, dass ehemalige Gewalt- und Sexualstraftäter künftig mithilfe der elektronischen Fußfessel überwacht werden könnten, sagte sie dazu.

Die Justizministerin setzt auf die abschreckende Wirkung der Überwachung. "Der Täter weiß künftig: Ich habe da was am Bein, das permanent überwacht, wo ich bin", so Merk. Sie räumte ein, dass damit nicht jede Straftat verhindert werden könne, schon allein, weil nicht alle Kindergärten oder Spielplätze für ehemalige Sexualverbrechern als Verbotszonen ausgewiesen werden können.

"Ein Allheilmittel haben wir nicht", sagte Merk, "jedoch die Hoffnung, dass die elektronische Fußfessel eine unterstützende Wirkung haben kann."

Die elektronische Überwachung war eingeführt worden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Sicherheitsverwahrung von Straftätern nach deren Haft für verfassungswidrig erklärt hatte.

Künftig sollen deshalb all jene ehemaligen Straftäter eine Fußfessel angelegt bekommen, die bereits eine mindestens dreijährige Haftstrafe verbüßt haben und für die eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung aufgrund der veränderten Gesetzeslage nicht möglich ist. Fünf Bundesländer haben einen entsprechenden Staatsvertrag bereits unterzeichnet. Die übrigen Länder wollen folgen.

Vibrationen am Knöchel

Die im hessischen Bad Vilbel angesiedelte gemeinsame Überwachungsstelle soll ab 2012 reagieren, sobald ein ehemaliger Straftäter einen festgelegten Bereich verlässt oder einen für ihn gesperrten Bereich betritt. Verstößt der Überwachte gegen diese Weisungen, beginnt das Gerät an seinem Knöchel zu vibrieren.

Wenig später klingelt sein Telefon. Am Apparat sind die Mitarbeiter der zentralen Überwachungsstelle in Hessen, die nachfragen, was den Alarm ausgelöst hat. Nur wenn die Gefahr besteht, dass der Extäter eine erneute Straftat begeht, alarmieren sie die Polizei. Zugleich werden die per GPS übermittelten Aufenthaltsdaten des Überwachten zwei Monate lang gespeichert.

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6 Kommentare

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  • M
    Marcus

    Es kann wohl niemand in abrede Stellen das es sich bei der Fußfessel um eine Strafe handelt. In sofern ist der Einsatz bei entlassenen Sicherungsverwahrten eh nicht möglich da diese ja nicht dazuVerurteilt wurden. Für eine erneute Verurteilung gibt es keinen Grund und das Rückwirkungsverbot verhindert nachträgliche ergänzungen.

  • C
    Chesterfield

    Und wie lange wird es dauern,bis ein cleverer Ex-Verwahrter das Ding überlistet hat

    Denn heute gibt es bestimmt eine Möglichkeit dazu.

    Nichts ist unmöglich,gerade auf dem gebiet der Elektronik.Man braucht sich also nicht wundern,wenn der erste Ganove seine Fussfessel nach Belieben ein und ausschaltet,oder sonstwie überlistet.

  • V
    vic

    Verstehe ch das richtig?

    Ich kann weder schwimmen, noch Fußballspielen, doch mit einer Fußfessel kann ich`s plötzlich? Ist ja super.

  • W
    willy

    Was ist bitte ein "Ex-Gewalt-und Sexualstraftäter"?

    Infam ist hier nicht die Fußfessel sondern die Formulierung!

  • WT
    Wir trällern gemeinsam ihr Liedchen

    Es ist noch gar nicht solange her, dass die Fingerabdrücke nur von Straftätern erfasst wurden. Heute werden alle Menschen in Deutschland wie Straftäter behandelt, wenn sie einen Pass beantragen. Und wer die Grenze zu den Amis übertreten möchte, ist sowieso schon ein potenzieller Terrorist.

     

    Es ist noch gar nicht solange her, dass nur die Konten von Verdächtigen und Straftätern einzig mit richterlichem Beschluss überwacht weden konnten. Heute werden alle unsere Konten regelmäßig ohne Anlass überwacht und die Informationen sogar freiwillig swift an die Amis ausgeliefert.

     

    Es ist noch gar nicht solange her, dass Telefonate, Briefe und sonstige Kommunikation nur in besonders schweren Fällen einzig mit richterlichem Beschluss überwacht werden durften. Heute werden mal eben Millionen von Telefonverbindungen abgefragt, die Daten in Echtzeit an die Amis weitergeleitet und demnächst kommt die totale verfassungswidrige Datenvorratsspeicherung.

     

    Es ist noch gar nicht solange her, dass DNS-Proben nur in besonders schweren Fällen auf richterlichen Beschluss von Einzelpersonen erfasst werden konnten. Heute werden DNS-Proben von ganzen Dörfern erfasst und die Briten haben diese Erfassung sogar bis auf die Schulen ausgedehnt.

     

    Es ist noch gar nicht solange her, dass eine Bestrahlung einem Patienten vom Arzt unter bestimmten Umständen empfohlen wurde, um schwerwiegende gesundheitliche Folgen zu vermeiden, gegen die das Krebsrisiko vertretbar wäre. Heute wird die Ganzkörperbestrahlung mit Terahertz- und Röntgenstrahlung an Flughäfen auf Drängen der Dealer aus den VSA getestet und in vielen Ländern bereits eingesetzt.

     

    Es ist noch gar nicht solange her, dass unsere Einkünfte als vertraulich galten und nur in besonders wichtigen Fällen kontrolliert eingesehen werden konnten. Heute werden diese und andere Daten der Erwerbstätigkeit zentral erfassst und zu verschiedenen Zwecken großzügig weitergeleitet.

     

    Es ist noch gar nicht solange her, dass Patientenakten als vertraulich angesehen wurden, die nur die behandelnden Ärzten und betroffenen Patienten etwas anging und einzig in besonders schweren Fällen beispielsweise an ein Gericht weitergeleitet werden durften. Heute sollen mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte alle unsere Patientenakten an eine zentrale Datenbank weitergeleitet werden, über die weder Ärzte noch Patienten vollständige Kontrolle haben, die dafür aber mit einer Verarschungs-"Pin" gesichert werden.

     

    Jetzt singen wir bitte alle begeistert mit der CSU-Justizministerin die nächste Strophe des Liedes über die Fußfesseln.

  • W
    weldingart

    Ja und bald gibt´s dann noch eine

    "elektronische Warnmeldung" (Elektroschock) dazu,

    um den Bösen vorm Eindringen ins Gute zu warnen.