Bayerische Beamte mit Fußfessel: Kontrolle am Knöchel
In Bayern wurde jetzt die elektronische Fußfessel getestet, die CSU-Justizministerin ist begeistert. Ex-Gewalt- und Sexualstraftäter sollen damit überwacht werden.
MÜNCHEN taz | Zehn bayerische Justizbeamte, Polizisten und Bewährungshelfer haben sich in der letzten Woche probeweise eine elektronische Fußfessel umgelegt. "Man kann damit schwimmen, Fußball spielen und joggen", sagte einer der Probanden am Dienstag in München. Fehlalarm habe es im Test nicht gegeben. Alle durchgespielten Szenarien hätten geklappt.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) war geradezu euphorisch: Sie sei voller Freude und Begeisterung darüber, dass ehemalige Gewalt- und Sexualstraftäter künftig mithilfe der elektronischen Fußfessel überwacht werden könnten, sagte sie dazu.
Die Justizministerin setzt auf die abschreckende Wirkung der Überwachung. "Der Täter weiß künftig: Ich habe da was am Bein, das permanent überwacht, wo ich bin", so Merk. Sie räumte ein, dass damit nicht jede Straftat verhindert werden könne, schon allein, weil nicht alle Kindergärten oder Spielplätze für ehemalige Sexualverbrechern als Verbotszonen ausgewiesen werden können.
"Ein Allheilmittel haben wir nicht", sagte Merk, "jedoch die Hoffnung, dass die elektronische Fußfessel eine unterstützende Wirkung haben kann."
Die elektronische Überwachung war eingeführt worden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Sicherheitsverwahrung von Straftätern nach deren Haft für verfassungswidrig erklärt hatte.
Künftig sollen deshalb all jene ehemaligen Straftäter eine Fußfessel angelegt bekommen, die bereits eine mindestens dreijährige Haftstrafe verbüßt haben und für die eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung aufgrund der veränderten Gesetzeslage nicht möglich ist. Fünf Bundesländer haben einen entsprechenden Staatsvertrag bereits unterzeichnet. Die übrigen Länder wollen folgen.
Vibrationen am Knöchel
Die im hessischen Bad Vilbel angesiedelte gemeinsame Überwachungsstelle soll ab 2012 reagieren, sobald ein ehemaliger Straftäter einen festgelegten Bereich verlässt oder einen für ihn gesperrten Bereich betritt. Verstößt der Überwachte gegen diese Weisungen, beginnt das Gerät an seinem Knöchel zu vibrieren.
Wenig später klingelt sein Telefon. Am Apparat sind die Mitarbeiter der zentralen Überwachungsstelle in Hessen, die nachfragen, was den Alarm ausgelöst hat. Nur wenn die Gefahr besteht, dass der Extäter eine erneute Straftat begeht, alarmieren sie die Polizei. Zugleich werden die per GPS übermittelten Aufenthaltsdaten des Überwachten zwei Monate lang gespeichert.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Grüne über das Gezerre um Paragraf 218
„Absolut unüblich und respektlos“
Bundestag bewilligt Rüstungsprojekte
Fürs Militär ist Kohle da
Kürzungen im Berliner Haushalt
Kultur vor dem Aus
Elon Musk torpediert Haushaltseinigung
Schützt die Demokratien vor den Superreichen!
Krieg in Gaza
Kein einziger Tropfen sauberes Wasser