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Bauverwaltung rügt den Rechnungshof

■ Vorwürfe wegen zu geringer Ausschreibungsquote seien ungerechtfertigt. Landesrechnungshof hält an seiner Kritik fest

Der neueste Bericht des Landesrechnungshofes hat die Senatsverwaltung für Bauen verärgert. Sie hält den Vorwurf für nicht gerechtfertigt, Aufträge ohne Ausschreibung in den allermeisten Fällen an bereits bekannte Firmen zu vergeben. „Die Methode der Erhebung ist bedenklich“, glaubt der Referatsleiter für Grundsatzangelegenheiten, Peter Oettel.

Der Landesrechnungshof hatte nach Prüfung einer Vergabestatistik festgestellt, daß von 1993 bis 1995 Bezirke und Hauptverwaltungen nur jeden achten Auftrag öffentlich ausschrieben. In der Regel griffen die Behörden auf eine Ausnahmeregelung in der Landeshaushaltsordnung (LHO) zurück, nach der die Behörden damals eigenhändig Angebote für Bauvolumen bis zu 400.000 Mark von Firmen einholen konnten. Ein Weg, der bei der Vergabe von 78 Prozent aller Aufträge gewählt wurde.

Durch die exorbitante Form der „beschränkten Ausschreibung“, so die Kritik der Prüfer, werde der Grundsatz des „uneingeschränkten Wettbewerbs und angemessener Preise“ verletzt. Konsequenz: Der Landeshaushalt könnte durch Preisabsprachen der Firmen belastet, schlimmstenfalls gar ein Einfallstor für Korruption geöffnet werden.

Die Bauverwaltung hält mit einer eigenen Statistik dagegen. Nicht die Zahl der Fälle, sondern ihr Verhältnis zum Auftragsvolumen müsse dabei berücksichtigt werden, verteidigt sich Oettel. So habe die Bauverwaltung in den Jahren 93 und 94 Aufträge im Wert von rund 1,5 Milliarden Mark vergeben, drei Viertel davon in öffentlicher Ausschreibung. Dem Landesrechnungshof sind die Vorwürfe Oettels hinlänglich bekannt, bleibt aber bei seiner Darstellung. Mit der Auflistung werde eine Tendenz angezeigt, so der zuständige Bearbeiter Wolfgang Paar: „In Berlin wird zu selten öffentlich ausgeschrieben.“ Ein Grund sei die mangelnde Kontrollfunktion in den Baudienststellen. Deren Leitungskräfte prüften zu selten, ob eine Ausnahme nach der Landeshaushaltsordnung zulässig sei.

Wäre in der Vergangenheit strikter vorgegangen worden, hätten nicht nur 15, sondern 25 Prozent der Aufträge öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Einen Punktsieg konnte der Landesrechnungshof immerhin für sich verbuchen. Seit März dieses Jahres wurde das Volumen für beschränkte Ausschreibungen von 400.000 Mark auf die Hälfte reduziert. Ein Vorschlag, der von einer senatsübergreifenden Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe aufgegriffen wurde. Für Oettel ein zweischneidiges Schwert: Zwar werde damit einerseits die Gefahr der Korruption verringert. Andererseits träten Berliner Bauunternehmen mit billigeren Anbietern aus West- und Ostdeutschland in Konkurrenz. Dies könnte den Arbeitsmarkt der Baubranche zusätzlich belasten. Severin Weiland

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