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Baustopp für Gorleben?

■ Urteil des Euro-Gerichtshofs

Berlin (taz) – Die Bauarbeiten am Atomendlager Gorleben müssen eventuell bald eingestellt werden. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil bestätigt, daß für die sogenannten Erkundungsarbeiten am Salzstock eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muß. Bisher hatte sich das Bundesumweltministerium dem verweigert.

Der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen, der den Eigentümer großer Waldflächen in der Nachbarschaft des Salzstocks, Andreas Graf von Bernstorff, vertritt, sieht gute Chancen für seinen Klienten. Geulen forderte Umweltminister Töpfer auf, per Anweisung die Schachtabteufung und auch die Salzaufhaldung in Gorleben sofort einzustellen zu lassen. Sollte Töpfer dieser Aufforderung nicht nachkommen, will er einen Baustoppantrag beim Verwaltungsgericht in Lüneburg einreichen. „Mit diesem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes können das Atomkraftwerk Mülheim- Kährlich, Gorleben und weitere zehn bis zwanzig Sondermülldeponien sofort dichtgemacht werden“, ist Geulen überzeugt. Gleichzeitig könnten die entstandenen Schäden eingeklagt werden, glaubt der Anwalt. Der Wald des Grafen Bernstorff leidet vor allem durch die Salzverwehungen. Zusätzlich habe Bernstorff Anspruch auf Rückbau und Beseitigung der Anlage. Im Bonner Umweltministerium setzt man darauf, daß die Bergrechtliche Genehmigungen für die Erkundungen des Salzstockes 1983 erteilt worden sind, die europäische UVP-Richtlinie aber erst von 1988 an hätte umgesetzt werden müssen. Doch Geulen, der mit durchaus härteren Argumenten gerechnet hatte, geht es gerade um die Bauarbeiten ab 1988. Bonn plage vor allem das schlechte Gewissen, weil viele EU-Umweltrichtlinien verspätet umgesetzt wurden. „In Gorleben werden die Arbeiten mindestens zwei Jahre ruhen“, glaubt er. Susanne Krispin

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