Bauer klagt gegen WAA

■ Oberösterreichisches Gericht erklärt sich für Besitzstörungsklage gegen WAA Wackersdorf zuständig / DWK setzt Bauer Amerstorfer mit existenzbedrohendem Streitwert unter Druck

Aus Lembach Walter Oswald Gestern saßen sich die Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) und der österreichische Bauer Josef Amerstorfer vor Gericht gegenüber. Gerichtssaal war ein mit hundert Zuschauern überfülltes Gasthaus in der österreichischen Provinz (Lembach bei Linz). Der Landwirt klagt gegen die WAA–Betreiber, weil er mit seinen Feldern nur 150 Kilometer von Wackersdorf entfernt grenzüberschreitend durch die geplante WAA bedroht ist. Sein Hof liegt in der Hauptwindrichtung von Wackersdorf, von dort werden über den 200 Meter hohen Schornstein und die in die Donau geleiteten Abwässer der WAA Strontium, Cäsium und Plutonium nach Österreich exportiert. Der Anwalt des Klägers zitierte vor dem Gerichtshof ein Protokoll des Deutschen Bundestages vom 28. Mai, aus dem hervorgeht, daß es bei AKWs in der Bundesrepublik in der Zeit von 1982 bis 1984 427 Störfälle gegeben habe, was nach seiner Meinung noch einmal die Gefährlichkeit einer Anlage wie der WAA Wackesdorf beweise. Nach der Erfahrung von Tschernobyl hält es der Bauer für „selbstverständlich, daß ich als bedrohter Mensch, egal, ob Deutscher, Österreicher oder sonstwer gegen die WAA klagen kann“. Die juristische Grundlage für seine Klage auf Baustopp wegen „Grundbesitzstörung“ ist der „Deutsch–österreichische Vertrag über die Vollstreckung gerichtlicher Urteile“ vom 29.10.59, nach dem Gerichtsurteile von österreichischen Gerichten, die die BRD betreffen, in der Bundesrepublik rechtswirksam sind.Die DKW versuchte, mit umfangreichen Rechtskonstruktionen die gesamte Klage abzuwenden. Sie behauptete z.B., daß die Klage auf Baustopp gegenstandslos sei, weil beim Bau der WAA keine radioaktiven Baustoffe verwendet werden sollen. Das Gericht entschied gegen die DWK und verkündete, daß Amerstorfer das Recht hat, in Österreich gegen Wackersdorf zu klagen. Mit der Folge, daß ein österreichischer Baustoppbeschluß völkerrechtlich von den deutschen Behörden umgesetzt werden müsse. Damit es zu einem Bastoppbeschluß, den Amerstorfer „mit Sicherheit erwartet“, gar nicht erst kommen kann, versucht die DWK den Landwirt ökonomisch unter Druck zu setzen. Sie beantragte einen Streitwert von 1,5 Mrd. DM. Dieser Streitwert würde den Bauern mit Vefahrenskosten von 140.000 DM allein für den ersten Prozeßtag existenziell bedrohen. Auch in diesem Punkt entschied das Gericht von Lembach gegen die DWK. Der zufriedene Anwalt des Klägers wertete das als ein Signal für ein Grundsatzurteil gegen grenzüberschreitede radioaktive Verseuchung: „Hier wird Rechtsgeschichte gemacht“.

Die Rose wird künftig das Blumensymbol der USA. Eine entsprechende Entscheidung fällte jetzt der amerikanische Kongreß. Das Repräsentantenhaus verabschiedete das Symbol per Akklamation. Der Senat hatte zuvor die gleiche Wahl getroffen. Die Rose wurde als „weithin anerkanntes Symbol von Liebe, Frieden, Freundschaft, Mut und Hingabe“ ausgewählt. Die endgültige Entscheidung kommt nun US–Präsident Ronald Reagan zu. Die Debatte über das Blumensymbol der Supermacht gehörte sei dem 19. Jahrhundert zu den politischen Themen in der Bundeshauptstadt Washington. In den 60er Jahren hatte es einen Augenblick lang so ausgesehen, als würde die Ringelblume das Rennen machen. Doch sie war wohl zu bescheiden im Vergleich zur ehrwürdigen, stilvollen Rose. Für die Bundesrepublik empfiehlt die taz Rosenkohl - als Symbol für Freundschaft und Hingabe. afp/taz