: Bar auf die Hand
■ Sachleistung oder Geld Sache der Kommune
Niedersachsen will seinen Kommunen selbst überlassen, nach welchem Prinzip sie Leistungen für AsylbewerberInnen gewähren. Die Kommunen sollen vom Sachleistungsprinzip abweichen und Geld auszahlen können. Kommunen und Gemeinden befürchten Kosten in Millionenhöhe, wenn nach dem Bundesgesetz AsylbewerberInnen vom 1. November an Leistungen für ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus dem Bundessozialhilfegesetz erhalten, sagte ein Ministeriumssprecher. Das Bundesgesetz stelle außerdem das Prinzip der Selbstversorgung auf den Kopf und blähe die Bürokratie auf. Niedersachsen kritisiert auch die Leistungskürzung für Flüchtlinge. Nach dem Asylleistungsgesetz erhalte ein Haushaltsvorstand 440 Mark gegenüber 514 Mark nach bisherigem Gesetz. dpa
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