: Bankpost durchleuchtet
■ Dresdner Bank will klagen
Frankfurt/Main (dpa) – Die Dresdner Bank hat der Düsseldorfer Steuerfahndung in der Auseinandersetzung um angebliche Steuerhinterziehung Verfassungsbruch vorgeworfen. Die Großbank erwägt deshalb, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde einzulegen. Nach Darstellung der Bank sei in der Zeit von 13. bis 20. Januar die gesamte Post aus Luxemburg an die Düsseldorfer Filiale „abgefangen und geöffnet worden“. Dies sei ein Bruch des vom Grundgesetz geschützten Briefgeheimnisses.
Seit dem 11. Januar durchsuchen Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung die Geschäftsräume der Dresdner Bank in Düsseldorf und Frankfurt. Anlaß der Aktion: Mitarbeiter sollen „unter bewußtem Verstoß“ gegen Normen der Abgabenordnung Kunden geholfen haben, „Schwarzgeld“ nach Luxemburg zu schaffen. Den Bankmitarbeitern wird vorgeworfen, bei Bareinzahlungen zugunsten eines Luxemburger Kontos den Namen des Einzahlenden nicht erfaßt zu haben.
Gegen die Aktion legte die Dresdner Bank ohne Erfolg Beschwerde beim Landgericht Düsseldorf ein. Die Bank wirft den Düsseldorfer Richtern vor, die Beschwerde „lapidar und mit rechtsirrigen Leerformeln“ zurückgewiesen zu haben. Dies sei ein „unter rechtsstaatlichen Aspekten höchst bedenkliches Verfahren, weil es gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel gibt“.
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