■ Bank muß Aktienverlust zahlen: Institut riet Kunden zu windiger Spekulation
Karlsruhe (taz/dpa) – Eine Bank, die einen unerfahrenen Kunden zum Aktienkauf auf Kredit verleitet, ist bei Spekulationsverlusten zu Schadenersatz verpflichtet. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern veröffentlichten Urteil: Der Anlageberater einer Bank hatte einen Schmuckhändler, der 80.000 Mark anlegen wollte, zu einem Kredit über eine Million Mark für Wertpapiere empfohlen – bei „einem größeren Engagement“ könne der Händler „richtig Geld verdienen“.
Durch steigende Kreditzinsen und hohe Kursverluste stand der Schmuckhändler plötzlich mit 626.000 Mark in den Miesen – er klagte wegen schlechter Beratung. Das Landgericht Landau wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken verurteilte die Bank, zwei Drittel der Schulden selbst zu tragen. Schließlich sei die Initiative vom Bankberater ausgegangen. Der BGH-Zivilsenat bestätigte das Urteil: Zwar sei eine Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, Kunden über die Risiken der Verwendung des Kredits aufzuklären. Dies gelte jedoch nicht, wenn ein Hinweis der Bank aufgrund eines relevanten Wissensvorsprungs geboten sei. Der Berater habe zu einer Spekulation verleitet, bei der Gewinne nur unter unwahrscheinlichen Umständen anfallen konnten. urb
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