Baden-Württemberg will Sonderschulen: Eltern kämpfen für mehr Integration
200 Eltern und Lehrer fordern in Baden-Württemberg, dass behinderte und nichtbehinderte Kinder offiziell in eine Klasse gehen dürfen. Die Landesregierung will aber separate Sonderschulen.
BERLIN taz Eine Klasse für alle Schüler, ob mit oder ohne Behinderung - über 200 Eltern und Lehrer forderten am Samstag auf einer Fachtagung in Ludwigsburg eine radikale Kehrtwende in der baden-württembergischen Schulpolitik: Die Sonderschulen sollen abgeschafft, Integration soll garantiert werden.
2007 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet. Am Mittwoch soll sie im Bundeskabinett beraten und danach ratifiziert werden. Weil Artikel 24 ein "integratives Schulsystem" vorsieht, hat das Konsequenzen für die Schulsysteme der Länder, von denen einige keinen integrativen Unterricht vorsehen. Laut Bundesarbeitsministerium ergibt sich aber nicht zwangsläufig ein Ende der Sonderschulen. Sie könnten weiter bestehen, wenn durch "individuelle Unterstützungsmaßnahmen" ein Umfeld für "bestmögliche schulische und soziale Entwicklung" gelingt.
Zu der Tagung hatten verschiedene Verbände geladen, etwa die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Verein "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen". "Immer mehr Eltern behinderter Kinder wünschen sich, dass ihr Kind eine normale Schule besuchen kann", sagt Wilfried Furian, Vorsitzender von "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" im Südwesten. "Aber sie müssen dafür kämpfen. Politisch ist es in Baden-Württemberg nicht gewollt."
Vorgesehen sind im baden-württembergischen Schulgesetz getrennte Regelschulen und Sonderschulen. Allerdings gibt es immer wieder Versuche, durch Modellprojekte und die Auslagerung von einzelnen Sonderschulklassen in Regelschulen integrativen Unterricht zu ermöglichen. Die Landesregierung will aber offizielle Integrationsschulen nicht genehmigen. Vor allem der Fall der Waldorfschule Emmendingen sorgte jüngst für Aufsehen. Die Schule im Badischen unterrichtet seit 13 Jahren als Modellversuch integrativ, konnte aber erst nach zähem Hin und Her mit den Kultusbehörden auch in diesem Sommer geistig behinderte Schüler in die erste Klasse aufnehmen (die taz berichtete am 8. 9. 2008). Momentan streitet die Schulleitung noch vor Gericht.
Emmendingen ist nicht der einzige Fall. Beispiel Karlsruhe. Vor sechs Jahren begann die Nebenius-Realschule, geistig behinderte Schüler aufzunehmen. Dieses Jahr schlossen die ersten behinderten Jugendlichen die Schule ab. Die Erfahrungen seien durchweg positiv, sagt Schulleiterin Ingeborg Thorwarth. Als die Realschule in diesem Schuljahr wieder behinderte Kinder aufnehmen wollte, wurde die Rektorin ins Kultusministerium geladen, wo man ihr mitteilte, dass schulrechtliche Schwierigkeiten gegen das bisherige Konzept sprechen. "Wir sind uns vorgekommen wie Bittsteller", erinnert sich die Rektorin. Ergebnis: Die Schule darf behinderte Kinder künftig nur aufnehmen, wenn diese offiziell als Schüler einer benachbarten Sonderschule gelten - was in der Praxis zu verwirrenden Zuständigkeiten führt. Welche Schule bestellt die Bücher für die Kinder? An welcher Schule dürfen Eltern in den Gremien abstimmen?
Beispiel Konstanz. Auch an der Gebhardschule werden die Kinder mit Behinderung formal als Schüler einer anderen Schule gezählt. Nur über dieses Konstrukt bekam die Konstanzer Grund- und Hauptschule ausreichend Sonderschulpädagogen zugewiesen. "Innerhalb des baden-württembergischen Schulsystems ist Integration zwar möglich", sagt die Schulleiterin Elke Großkreutz. "Aber es hat viel Kraft gekostet."
Die Grünen-Landtagsabgeordnete Renate Raststätter bemängelt die hohen Hürden für integrativen Unterricht: Stets müsse die Initiative von den Eltern ausgehen. Sie müssten sich für die Bildung von integrativen Klassen mit Behörden auseinandersetzen - und nicht wenige gäben resigniert auf, so Raststätter. "Das Problem ist: Der Elternwille ist rechtlich nicht abgesichert." Die Grünen wollen daher die aktuelle Debatte nutzen und einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der den Eltern einen Rechtsanspruch auf integrativen Unterricht gibt.
Viel Erfolg dürfte der Vorstoß im schwarz-gelb regierten Landtag allerdings nicht haben: "Von einem Rechtsanspruch haben die Eltern nichts", sagt der CDU-Abgeordneter Andreas Hoffmann, der das Thema im Schulausschuss betreut. "Es macht keinen Sinn, jeder Schule vorzuschreiben, dass sie behinderte Schüler aufnehmen muss. Man tut dem Kind keinen Gefallen, wenn es nicht zur Schule passt.
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