BVerfG zu Altersdiskriminierung: Nur geringe Entschädigung
Jüngere Beamte bekommen wegen Benachteiligung aufgrund des früheren Besoldungsrechts nur einen kleinen Ausgleich.
BERLIN taz | Werden Jüngere gegenüber Älteren bei Bezahlung und Urlaubstagen dauerhaft diskriminiert oder verdienen die Älteren besonderen Schutz und Privilegien, weil sie ansonsten benachteiligt würden? Die Frage ist ein Dauerbrenner. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestand jüngeren Beamten jetzt in einem Urteil vom Donnerstag nur in geringem Umfang einen Ausgleich für die frühere schlechtere Besoldung zu.
Hintergrund des Urteils zu mehreren Fällen (Az: BVerG 2 C 3.13) ist die frühere Besoldung nach Lebensalter, wodurch die Kläger automatisch schlechter verdienten als ältere Kollegen. Diese Praxis widerspricht einer seit dem Jahr 2006 geltenden EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung der Altersgruppen im Beruf. Die Besoldung wurde in einigen Bundesländern daher in den vergangenen Jahren korrigiert, allerdings wurden die Dienstalterstufen nicht rückwirkend verändert. Die jüngeren Beamten klagten jedoch auf eine Bezahlung nach der höchsten Soldstufe, da sie ansonsten gegenüber den Älteren diskriminiert seien.
Den Klagen gab das Bundesverwaltungsgericht nur für einen bestimmten Übergangszeitraum recht und sprach den Klägern eine Entschädigung von 100 Euro pro Monat zu, so dass dem Kläger mit dem längsten Zeitraum nun 5.500 Euro nachgezahlt werden müssen. Die Zahlungsansprüche seien „nur in geringem Umfang begründet“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Eine höhere Bezahlung nach Lebensalter gibt es in Deutschland inzwischen in keinem Tarifvertrag mehr. Das Gehalt steigt allerdings in vielen Branchen mit den Berufsjahren, auch wenn man nicht befördert wurde. So erreichen etwa Zahntechnikerinnen nach 12 Berufsjahren die höchste Gehaltsstufe, für die weiteren Berufsjahre gibt es dann noch kleinere Zuschläge. Im Einzelhandel ist teilweise schon nach sechs Jahren die höchste Gehaltsstufe erreicht. Im öffentlichen Dienst erklimmt man die höchste Stufe nach 14 Jahren.
Früher zählte die Beschäftigungsdauer mehr
„In dem Maße, in dem mit der Beschäftigungsdauer die Produktivität eines Mitarbeiters steigt, sind die Gehaltssteigerungen gerechtfertigt“, sagt Hagen Lesch, Tarifexperte beim arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft der taz. Früher allerdings gingen diese Steigerungen in etlichen Tarifverträgen noch höher und erstreckten sich über längere Zeitspannen. „Es war vernünftig, das zu begrenzen“, so Lesch.
Juristischen Streit gibt es auch um die Frage, ob mehr Urlaubstage für Ältere eine Diskriminierung der Jüngeren darstellten oder den längeren Erholungszeiten für Ältere entsprechen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte unlängst, dass zwei Urlaubstage mehr für Beschäftigte ab dem 58.Lebensjahr zulässig seien, ein Schuhhersteller hatte dies mit seinen Angestellten vereinbart.
Zwei Jahre zuvor hatte das Bundesarbeitsgerichtallerdings auch entschieden, dass eine Staffelung im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes, die eine Erhöhung der Urlaubstage schon nach dem 30. und 40.Lebensjahr auf dann 30 Urlaubstage vorsieht, kein Gesundheitsschutz für Senioren sei, da in diesem Tarif schon über 30jährige als „ältere Beschäftigte“ qualifiziert würden. Im öffentlichen Dienst bekommen jetzt alle Beschäftigte 30 Urlaubstage im Jahr.
Neben der Bezahlung und den Urlaubstagen sind die Jobchancen und der Kündigungsschutz weitere Streitpunkte um die Altersdiskriminierung. Nach dem letzten Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit gibt es Benachteiligungen nach dem Lebensalter in beide Richtungen: So verlieren Jüngere leichter ihren Job als Ältere, aber wenn die Senioren erst einmal arbeitslos geworden sind, haben sie es viel schwerer, eine neue Stelle zu finden.
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