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BVG verwirrt CSU

■ Auch SPD erwägt Asylrechtsänderung

Bonn/Karlsruhe (AP/dpa/taz) – Knapp einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Asylrechts wird die Diskussion über mögliche „Nachbesserungen“ immer intensiver. CSU-Generalsekretär Erwin Huber bezeichnete nach den unterschiedlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum vorläufigen Aufenthalt von Asylbewerbern die Signale als „einigermaßen verwirrend“. „Wir erwarten, daß das Verfassungsgericht jetzt sehr bald eine klare Linie erkennen läßt, die auch Möglichkeiten gibt, Konsequenzen daraus zu ziehen.“ Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Gerd Wartenberg, sagte: „Nach dem Vorliegen der Urteilsbegründungen müssen wir über Korrekturen am neuen Asylrecht nachdenken.“

Die Bonner Vertretung des UNO-Flüchtlingskommissariats warnte am Mittwoch erneut davor, die Rechtsweggarantie für abgelehnte Asylbewerber einzuschränken. Der kommissarische Leiter der Vertretung, der Niederländer Hans Tennfeld, sagte, aus UNO- Sicht sei es notwendig, daß mindestens zwei Gerichtsinstanzen garantiert seien.

Gestern sind drei weitere Asylbewerber – zwei Ghanaer und ein Pakistaner – vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Eilanträgen gescheitert, bis zum Abschluß ihrer Verfahren nach Deutschland einreisen zu dürfen. Die 1. Kammer des Zweiten Senats lehnte entsprechende Anträge ab (AZ: 2 BvR 1550-1551/93 und 2 BvR 1554/93). Damit waren in den vergangenen 14 Tagen sieben von insgesamt elf am Frankfurter Flughafen eingereisten Asylbewerbern mit ihren Eilanträgen erfolglos.

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