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BVG urteilt nicht über Stasi-Überprüfung

Karlsruhe (rtr) – Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die Überprüfung von Mitarbeitern des ersten Sächsischen Landtages auf ihre Stasi-Tätigkeit rechtlich zu bewerten. Der zweite Senat verwarf gestern eine Klage der Fraktion Linke Liste/ PDS und eines PDS-Abgeordneten aus dem Jahr 1992 gegen den Sächsischen Landtag als unzulässig. Die Kläger hätten inzwischen kein rechtliches Interesse mehr, die Rechtmäßigkeit des Überprüfungsgesetzes von 1992 zu klären.

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