: BVG: Gericht hat keine Ahnung
Die BVG hat dem Landgericht vorgehalten, es habe beim Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Antrag der AL im Streit um die Anbringung eines umstrittenen Staeck-Plakats ohne Kenntnis des ganzen Sachverhalts entschieden. Sie erklärte am Donnerstag, mit der AL sei schon im Sommer ein Vertrag über den Plakatanschlag abgeschlossen worden.
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