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BUND klagt gegen Wesertunnel

■ Umwelstschutz-Organisation moniert Verfahrensmängel

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen den südlich von Bremerhaven geplanten Wesertunnel zwichen Dedesdorf und Kleinensiel eingereicht. Im Namen eines Landwirtes, dessen Hof direkt an der Landesstraße 820 liegt, klagt der BUND vor allem dagegen, daß die Anwohner nie die Gelegenheit hatten, im Rahmen des Verfahrens ihre Bedenken zu äußern. Das Verfahren wurde seinerzeit auf die Gemeinden Stadland und Loxstedt und die Stadt Nordenham beschränkt, moniert BUND. In anderen Gemeinden seien die Verfahrensunterlagen nie öffentlich gemacht worden. Darüber hinaus sei die Verkehrs- und Lärmbelastung nicht genügend berücksichtigt worden. Der betroffene Landwirt müsse beispielsweise damit rechnen, daß nach dem Bau des Tunnels rund 7.500 Autos täglich an seinem Haus vorbeifahren würden. Derzeit beläuft sich die Verkehrsbelastung um etwa 2.500 Fahrzeuge. Im Rahmen des Eilverfahrens klagt der BUND beim Oberlandesgericht Lüneburg nun gegen die Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses im Landkreis Wesermarsch, um eine aufschiebende Wirkung für die eigentliche Klage zu erreichen. Mit einer Entscheidung rechnet der BUND in etwa fünf Monaten. kes

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